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Thüringen
CSD Sonneberg gewinnt gegen AfD-Landrat
Kurz vor dem Christopher Street Day in Sonneberg hat das Verwaltungsgericht Meiningen die meisten der völlig überzogenen Auflagen des AfD-geführten Landratsamts gekippt – etwa zu Flyern, Fahnen und Transparenten.
Robert Sesselmann wurde 2023 als erster AfD-Politiker zum Landrat eines deutschen Landkreises gewählt (Bild: IMAGO / Funke Foto Services)
- 17. Juli 2026, 14:24h 2 Min.
Kurz vor dem Christopher Street Day (CSD) in Sonneberg hat das Verwaltungsgericht Meiningen die meisten Auflagen des AfD-geführten Landratsamts für die Demonstration gekippt. Die Zweite Kammer gab einem Eilantrag der Anmelder*innen in sechs von sieben strittigen Punkten statt (Az.: 2 E 1396/26 Me). Der CSD am morgigen Samstag steht unter dem Motto "Stoppt Queerfeindlichkeit – Wir sind hier, wir sind laut". Die Demonstration beginnt um 13 Uhr auf dem Bahnhofsplatz.
Die Veranstalter*innen hatten sich gegen Vorgaben aus dem Bescheid des Landratsamts vom 29. Juni gewehrt. Betroffen waren unter anderem Regelungen zu Ordner*innen, zur Beschränkung auf angemeldete Kundgebungsmittel, zur presserechtlichen Kennzeichnungspflicht von Druckwerken sowie detaillierte Vorgaben zu Material und Maßen von Fahnenstangen und Transparenten. Auch eine Auflage zur Reinigung des Kundgebungsortes nach der Veranstaltung war angegriffen worden.
Gericht wirft den Behörden fehlende Begründung vor
Zur Begründung erklärte das Gericht laut Pressemitteilung, es fehle bei den Auflagen "zum Teil vollständig an der Begründung, zum Teil an einer für das Gericht überprüfbaren Gefahrenprognose". Auch die Vorgabe, wonach zwei Ordner*innen bei Bedarf die Identität von Demonstrierenden feststellen sollten, gilt damit am Samstag nicht mehr.
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Lediglich in einem Punkt blieb der Antrag erfolglos: Das Verbot von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Vermummung bleibt bestehen. Diese Auflage sei nur ein deklaratorischer Hinweis auf das Versammlungsgesetz, so das Gericht, zudem habe die Behörde sie zumindest ansatzweise begründet.
AfD-Landrat will Urteil offenbar akzeptieren
Landrat Robert Sesselmann (AfD) teilte gegenüber dem MDR mit, gegen die Entscheidung sei vorerst keine Beschwerde bis Samstag geplant, zuständig sei aber die Rechtsabteilung seines Hauses. Zum Urteil sagte er, das Gericht habe entschieden, "sollen sie es so machen".
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Thüringer Oberverwaltungsgericht möglich.
Sesselmann wurde 2023 mit einer Mehrheit von 58,2 Prozent als erster AfD-Politiker zum Landrat eines deutschen Landkreises gewählt. Als Reaktion veröffentlichte Rapper*in Maurice Conrad den Song "CSD in Sonneberg", in dem es heißt "Es ist CSD in Sonneberg und die AfD empört" (queer.de berichtete3). Ein Jahr später fand in der thüringischen Kleinstadt tatsächlich die erste Pride-Demo statt (queer.de berichtete4). (mize)
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Links
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