- Registriert07/07/2026
Informationen der Europäischen Kommission
07/07/2026
Beschluss der Kommission über die Registrierung der Bürgerinitiative
Informationen der Organisierenden
Für die untigen Texte sind allein die Organisierenden der Initiative verantwortlich. Die Texte geben ausschließlich die Ansichten ihrer Verfasser und nicht den Standpunkt der Europäischen Kommission wieder.
Ziele
Mit dieser Initiative soll ein bedingungsloses Grundeinkommen in der EU geschaffen werden. Die rasanten Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz und der Robotik machen deutlich: Wir müssen dringend unsere Existenzgrundlage von der Fähigkeit entkoppeln, unsere Arbeitskraft zu verkaufen, da wir schon bald nicht genügend Arbeitsplätze für alle haben werden.
Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würden wir allen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und zu einer gerechteren Gesellschaft beitragen. Heutzutage gibt es mehr unbezahlte Arbeit (die häufig von Frauen verrichtet wird) als bezahlte Arbeit. Zu letzterer zählen auch sogenannte „Bullshit-Jobs“, die der Gesellschaft keinen Nutzen bringen. Der Zweck dieser Jobs besteht nur darin, künstliche Knappheit zu schaffen, und sie haben einen großen ökologischen Fußabdruck.
Daher fordern wir die Europäische Kommission auf, alle erforderlichen rechtlichen Schritte zu unternehmen, um die Einführung eines Grundeinkommens in den EU-Mitgliedstaaten unterstützen, und eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten abzugeben, an der Einführung des Grundeinkommens zu arbeiten.
Anhang
Anhang
Was ist das bedingungslose Grundeinkommen?
Das bedingungslose Grundeinkommen ersetzt den Sozialstaat nicht – es ergänzt ihn. Die Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur – in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Pflege, Kinderbetreuung, Verkehr, Energie, Wohnraum und Kultur – ist und bleibt eine wichtige Aufgabe des Staates.
Das bedingungslose Grundeinkommen definiert sich über die folgenden vier Kriterien:
Universell: Das Grundeinkommen wird an alle ausgezahlt, die hier sind, denn es darf bei Menschen, die sich an ein und demselben Ort befinden, nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Es wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt und wird nicht von Grenzen hinsichtlich des Einkommens, der Ersparnisse oder des Eigentums abhängig gemacht. Jede Person hat unabhängig von Alter, Abstammung, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Beruf usw. Anspruch auf diese Leistung. Wir fordern also ein EU-weit garantiertes bedingungsloses Grundeinkommen.
Individuell: Alle haben das Recht auf ihr eigenes Grundeinkommen, denn nur so kann die Privatsphäre gewährleistet und verhindert werden, dass eine Person über andere Kontrolle ausübt. Für das Grundeinkommen soll es keine Rolle spielen, welchen Personenstand die Bezieher*innen haben, mit wem oder in welchem Haushalt sie zusammenwohnen oder welches Einkommen/Eigentum andere zum Haushalt oder zur Familie gehörige Personen besitzen. So kann jeder Mensch seine eigenen Entscheidungen treffen.
Bedingungslos: Als Menschenrecht und Rechtsanspruch darf das Grundeinkommen nicht von der Erfüllung von Vorbedingungen abhängig gemacht werden; es darf also keine Pflicht geben, eine bezahlte Arbeit anzunehmen, die Bereitschaft zur Arbeit nachzuweisen, gemeinnützige Arbeiten zu verrichten oder sich geschlechterrollengemäß zu verhalten.
Ausreichend: Der Betrag sollte ausreichen, um einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen, der den gesellschaftlichen und kulturellen Standards des betreffenden Landes entspricht. Das Grundeinkommen soll materielle Armut verhindern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Deshalb sollte der Nettobetrag des Grundeinkommens mindestens über der nach EU-Standards berechneten Armutsgefährdungsgrenze liegen, was 60 % des sogenannten nationalen medianen Nettoäquivalenzeinkommens entspricht. In Ländern, in denen die meisten ein geringes Einkommen haben und das Medianeinkommen somit niedrig ist, sollte zur Berechnung der Höhe des Grundeinkommens ein anderer Referenzwert herangezogen werden (z. B. ein Korb von Waren und Dienstleistungen), denn nur so ist gewährleistet, dass die Bezieher*innen ein Leben in Würde und materieller Sicherheit führen und in vollem Umfang an der Gesellschaft teilhaben können.
Und wie wird das finanziert?
Solange die gleiche Menge an Waren und Dienstleistungen hergestellt bzw. angeboten wird, bedeutet das Grundeinkommen lediglich eine Umverteilung des Reichtums von oben. Natürlich stellt sich mit dem Grundeinkommen die Frage: Wer würde dann noch arbeiten? In unserer Welt ist die meiste Arbeit bereits unbezahlt. Und dennoch ist es eine Welt, in der Menschen arbeiten und arbeiten müssen. Damit die Menge an Waren und Dienstleistungen nicht zurückgeht, ist es sinnvoll, das Grundeinkommen so zu finanzieren, dass es keine Anreize für nutzlose „Bullshit-Jobs“ und künstliche Verknappung mehr gibt. In diesem Sinne ist die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens ein Eckpfeiler der Umwandlung der europäischen Wirtschaft in eine Wirtschaft im Dienste der Menschen.
Organisatoren
Vertreter
- Klaus SAMBOR - klaus.sambor@aon.at
Wohnsitzland: Österreich
Stellvertreter
- Michele GIANELLA - gianella.michele@gmail.com
Mitglieder
- Aija LASMANE
- Marcus PETZ
- Alexander STREDAK
- Branko GERLIC
- Otto LÜDEMANN
Finanzierungsquellen
Letzte Aktualisierung: 07/07/2026
| Sponsor | Datum[1] | Betrag in EUR[2] |
|---|---|---|
| Attac Österreich | 29/04/2026 | 1.000 |
Unterstützung und Finanzierung insgesamt: 1.000,00 €
[1] Datum des Erhalts der Unterstützung. Bei Sachleistungen geben Sie bitte das Datum der erstmaligen Erbringung an.
[2] Tatsächlich erhaltene Unterstützung oder geschätzter Wert der Sachleistungen.
Wenn Sie ein Problem bezüglich der angegebenen Unterstützungs- und Finanzierungsquellen melden möchten, kontaktieren Sie uns! Nennen Sie dabei die Registriernummer der Initiative.