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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

   Abschnitt 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 5)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/AGG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ AGG (https://dejure.org/gesetze/AGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ AGG
__paste_bez__ __paste_norm__ Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/AGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 1
Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

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Rechtsprechung zu § 1 AGG

2.629 Entscheidungen zu § 1 AGG in unserer Datenbank:

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§ 1 AGG in Nachschlagewerken

Querverweise

Auf § 1 AGG verweisen folgende Vorschriften:

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 
      Allgemeiner Teil
        § 2 (Anwendungsbereich)
        § 3 (Begriffsbestimmungen)
        § 4 (Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe)
        § 5 (Positive Maßnahmen)
     
      Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
        Verbot der Benachteiligung
          § 7 (Benachteiligungsverbot)
          § 8 (Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen)
        Organisationspflichten des Arbeitgebers
          § 12 (Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers)
        Rechte der Beschäftigten
          § 13 (Beschwerderecht)
        Ergänzende Vorschriften
          § 17 (Soziale Verantwortung der Beteiligten)
     
      Rechtsschutz
        § 22 (Beweislast)
        § 23 (Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände)
     
      Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung
        § 25 (Antidiskriminierungsstelle des Bundes)
        § 27 (Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes)
        § 29 (Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen)
        § 30 (Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes)

Redaktionelle Querverweise zu § 1 AGG:

Was ist das?

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