Der medienpolitische Urknall: Wie wir den Rundfunk-Sumpf trockenlegen und die Meinungsfreiheit zurückholen

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Es reicht. Es reicht mit der schleichenden Erziehung, der Bevormundung und der ungenierten Selbstbedienung auf Kosten der Beitrags- und Steuerzahler. Während die arbeitende Bevölkerung jeden Cent zweimal umdrehen muss, hat sich in den Nischen unseres Mediensystems ein hochideologisierter, millionenschwerer Sumpf breitgemacht. Die Rede ist nicht nur von den offensichtlichen Baustellen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR), sondern von einem Bereich, der viel zu lange im journalistischen toten Winkel lag: den sogenannten „Bürgermedien“ und den politisierten Aufsichtsbehörden, die sie schützen.

Sachsen-Anhalt steht im September 2026 vor einer historischen Richtungsentscheidung. Hier bietet sich erstmals die reale Chance, diesen verkrusteten Staatsvertrag-Filz konsequent zu entflechten. Auch wer kein bedingungsloser Fan der AfD ist, muss einsehen: Ein „Weiter so“ darf es unter keinen Umständen geben. Wir brauchen den großen medienpolitischen Knall – kontrolliert, juristisch wasserdicht und radikal im Sinne der echten Meinungsfreiheit.

Der Fall Radio CORAX: Staatsknete für den linken Aktivismus

Offiziell schmücken sich die sogenannten „Freien Radios“ (Nichtkommerzieller Lokalrundfunk – NKL) mit Begriffen wie „basisdemokratisch“, „staatsfern“ und „pluralistisch“. Wer jedoch genauer hinsieht, erkennt schnell: Viele dieser Sender haben sich zu hochgradig professionalisierten, einseitigen Aktivitenplattformen entwickelt.

Das Epizentrum dieses Netzwerks liegt in Halle an der Saale: Radio CORAX, betrieben vom Corax e. V., gleichzeitig der physische und strategische Sitz des Bundesverbandes Freier Radios (BFR).

Das Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA) verbietet politischen Vereinigungen die direkte Beteiligung an Offenen Fernsehkanälen. Doch beim Hörfunk existiert eine gähnende Gesetzeslücke – und die wird schamlos ausgenutzt. Linke Stiftungen sitzen hier direkt als Vereinsmitglieder im Boot und nutzen die Infrastruktur für ungetarnte politische Agitation:

  • Amadeu-Antonio-Stiftung: Nutzt das Radio direkt für die Ausstrahlung ihres aktivistischen Podcasts „de:hate“.

  • Heinrich-Böll-Stiftung: Produziert das Sendeformat „Radio Böll“ zur Festigung linker Feindbilder.

  • Rosa-Luxemburg-Stiftung: Nutzt die Räumlichkeiten im Unterberg 11 für Veranstaltungen wie „Klimakollaps und soziale Kämpfe“ (unter anderem mit der bekannten Aktivistin Lisa Pöttinger), um – wie sie selbst schreiben – „wissenschaftliche Erkenntnisse mit radikaler Praxis“ und kapitalismuskritischer Agitation zu verschmelzen.

Wie weit dieser „Aktivismus“ geht, zeigte sich erst kürzlich beim AfD-Landesparteitag in Erfurt am 4. Juli 2026. Radio CORAX funktionierte zusammen mit Radio FREI Erfurt das laufende Programm kurzerhand zu einer operativen Leitzentrale für die Blockade-Demonstrationen des Bündnisses „Widersetzen“ um. Über den Äther wurden Aktivistengruppen (die sogenannten „Finger“) direkt koordiniert und angeleitet. Gewaltaufrufe und rechtswidrige Blockaden wurden live als „ziviler Ungehorsam“ gefeiert – eine direkte Unterstützung militanter Proteste, die im Nachgang sogar von der linken taz bejubelt wurde.

Von wegen unabhängig: Die nackten Zahlen des Fördermittel-Sumpfs

In den eigenen Vereinsstatuten (§ 2 Abs. 5) brüstet sich Corax e. V. mit der Behauptung, man sei „institutionell, parteipolitisch und konfessionell unabhängig“. Die Realität sieht düster aus: Der Sender hängt fast vollständig am Tropf des Staates und der Zwangsbeitragszahler.

  1. Die harte Kernfinanzierung: Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) füttert Radio CORAX direkt aus dem Rundfunkbeitrag durch. Nach eigenen Angaben deckt diese Zwangsabgabe satte $70\,\%$ bis $75\,\%$ des gesamten Betriebshaushalts. Zwischen 2019 und 2023 schüttete die MSA insgesamt 968.438,61 Euro an den Sender aus (von 174.788,59 Euro im Jahr 2019 ansteigend auf über 210.000 Euro im Jahr 2023 für Betrieb und Projekte).

  2. Der sekundäre Fördermittel-Sumpf: Hinzu kommt das systematische Abgreifen von Geldern auf allen Ebenen:

    • Kommunal: Steigende Zuschüsse der Stadt Halle (Kultur, Bildung, Gleichstellung) auf zuletzt 23.000 Euro jährlich.

    • Landesebene: Landesjugendamt und Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

    • Bundesebene: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE).

    • Wissenschaft: Die Studierendenschaft der Universität Halle-Wittenberg steuert über Pflichtbeiträge jährlich ca. 19.240 Euro für das dort angedockte Studierendenradio bei.

    • NGOs & Lotterien: Amadeu-Antonio-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Aktion Mensch, die Deutsche Fernsehlotterie und EU-Töpfe (Creative Europe Desk KULTUR).

Wenn ein solches, durch Zwangsgebühren und Steuern querfinanziertes Bürgermedium in neueren Publikationen ganz offen zugibt, man lade gezielt nur Personen ein, die „die AfD weghaben wollen“, dann ist das kein „Ausrutscher“ von Hobbyjournalisten mehr. Es ist ein gezielter, einseitiger Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess unter Verletzung des gesetzlichen Pluralitätsauftrags. Und die zuständige Medienanstalt? Sie schaut weg oder blockiert mittlerweile sogar Programmbeschwerden. Schlimmer noch: In ihrem eigenen Medienkompetenzzentrum bietet die MSA Kurse an, die an die Abzock-Methoden esoterischer Persönlichkeitscoaches erinnern. Ein widerlicher, selbstgerechter Selbstbedienungsladen!

Die Landesmedienanstalten: Zensurbehörden statt Meinungswächter

Eigentlich sollten die Landesmedienanstalten als unabhängige, staatsferne Institutionen die Vielfalt sichern. Doch sie haben sich zu politisch gesteuerten Zensurbehörden gewandelt. Sie bevormunden private Sender, verfolgen unliebsame oppositionelle Inhalte und weiten ihre Macht neuerdings auf die Bewertung und Sanktionierung von Telemedien aus, die nie als klassischer Rundfunk konzipiert waren. Hinzu kommt die unsägliche KIVI-Spionage – automatisierte KI-Überwachungstools, die das Netz nach vermeintlich „unzulässigen“ Meinungen durchforsten.

Diese Behörden haben ihre Existenzberechtigung verwirkt. Eine Abschaffung ist überfällig, um die echte Medien- und Meinungsfreiheit wiederherzustellen. Doch wie kann das gelingen?

Der juristische Fahrplan: So entmachten wir die Zensurbehörden

Wenn eine neue politische Kraft mit einer demokratisch legitimierten Parlamentsmehrheit ausgestattet wird, hält sie die Werkzeuge in der Hand, um diesen Sumpf trockenzulegen. Hier ist der konkrete, rechtlich gangbare Fahrplan, wie eine reformorientierte Landesregierung die Landesmedienanstalt entmachten oder abwickeln kann:

Schritt 1: Das Landesmediengesetz ändern (Die Kernmaßnahme)

Die Landesmedienanstalten sind als Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) landesrechtlich organisiert. Ihre Aufgaben sind im Medienstaatsvertrag (§§ 104–109 MStV) verankert. Eine Landesregierung kann das bestehende Landesmediengesetz per Landtagsbeschluss mit einfacher Mehrheit ändern oder ersetzen.

  • Die Folge: Die bestehende Landesmedienanstalt wird aufgelöst oder drastisch verkleinert. Die verbleibenden, gesetzlich zwingend notwendigen Aufsichtsaufgaben werden auf ein minimales Referat im zuständigen Ministerium übertragen.

  • Der finanzielle Entzug: Der bisherige Anteil am Rundfunkbeitrag, der an die Anstalt floss – exakt $1{,}8989\,\%$ des Aufkommens (ca. 0,35 Euro pro Beitragszahler im Monat gemäß § 10 RFinStV) – entfällt für diese Behörde. Dieses Geld verbleibt beim Beitragszahler oder wird eingespart. Bestehende Sendelizenzen für private Anbieter bleiben über Übergangsregelungen geschützt, sodass kein Chaos entsteht.

  • Der Vorteil: Dieser Schritt ist rechtlich unkompliziert, weil dafür keine bundesweiten Staatsverträge gekündigt werden müssen. Das Land spart sofort massiven Verwaltungsaufwand.

Schritt 2: Kündigung des Medienstaatsvertrags (MStV)

Um eine noch tiefgreifendere Deregulierung zu ermöglichen, kann die Landesregierung den gesamten Medienstaatsvertrag kündigen (§ 116 MStV).

  • Das Prozedere: Die Kündigung erfolgt schriftlich durch den Ministerpräsidenten gegenüber dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz. Gleichzeitig können der Rundfunkbeitrags- und der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag mitgekündigt werden.

  • Die Frist: Nach der ab dem 1. Dezember 2025 geltenden Fassung ist eine Kündigung jeweils zum Jahresende mit einjähriger Frist möglich (nächste Gelegenheiten alle zwei Jahre).

  • Sonderweg Sachsen-Anhalt: Der Landtag in Magdeburg hat im April 2026 eine wegweisende Reform beschlossen: Künftig reicht eine einfache Parlamentsmehrheit für die Kündigung solcher Staatsverträge aus. Der Weg ist also frei!

Die verfassungsrechtliche Klippe: Teufel oder Beelzebub?

Wer den Sumpf trockenlegen will, muss die Spielregeln des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) kennen. Das Grundgesetz (Art. 5 Abs. 1 GG) fordert zwingend die Staatsferne des Rundfunks und die Sicherung der Meinungsvielfalt.

Eine reine Ministerialaufsicht – also die direkte Kontrolle privater Sender durch ein Ministerium – birgt extreme Klagerisiken. Die etablierten Kräfte würden sofort vor die Verfassungsgerichte ziehen und argumentieren, die Regierung übe direkte politische Kontrolle aus. Nahezu jede Lizenzentscheidung oder jedes Bußgeld würde sofort gekippt werden.

Die Lösung: Eine gesetzlich stark abgesicherte, schlanke und wirklich unabhängige Regulierungsbehörde nach dem Vorbild der Bundesnetzagentur. Sie ist zwar dem Ministerium gegenüber berichtspflichtig, wird aber durch pluralistische, parteiferne Gremien und feste Amtszeiten vor direkter politischer Einflussnahme geschützt.

Doch hier müssen wir kritisch bleiben: Treiben wir damit nicht den Teufel mit dem Beelzebub aus? Wenn wir nur eine neue Behörde mit neuen Apparatschiks schaffen, haben wir nichts gewonnen. Die Unabhängigkeit muss radikal neu gedacht werden.

Die radikale Vision: So sieht echte Medienfreiheit aus

Wir wollen keine Kosmetik am kranken System. Wir wollen eine echte, zukunftsfähige Medienordnung:

  1. Den Medienstaatsvertrag komplett neu schreiben: Wir brauchen einen radikalen Neustart. Einen „Digitale Medien-Staatsvertrag“, der Tür und Tor für staatliche KI-Zensur und Meinungsüberwachung öffnet, darf es erst gar nicht geben!

  2. Kahlschlag im ÖRR: Es darf künftig nur noch eine einzige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt geben. Ein werbefreies, nationales Fernseh- und Hörfunkprogramm mit regionalen Fenstern. Sport- und Unterhaltungsshows fliegen komplett raus – das kann der private Markt besser. Der Fokus liegt rein auf anspruchsvoller Kultur, Bildung und sachlicher Information.

  3. Echte Unabhängigkeit durch Bürgerräte: Schluss mit der Kontrolle des Rundfunks durch Politiker, Kirchenvertreter und handverlesene NGO-Lobbyisten. Die Aufsichtsgremien müssen durch zufällig ausgewählte Bürgerräte besetzt werden, die regelmäßig wechseln.

  4. Keine Privilegien für "Bürgerradios": In Zeiten von YouTube, Substack, Podcasts und Social Media braucht es keine staatlich alimentierten, analogen Bürgermedien mehr. Jeder Bürger kann seine Inhalte heute global und digital verbreiten (User Generated Content). Wer dennoch senden will, kann dies über ein kleines, zeitlich begrenztes Sendefenster im privaten Rundfunk tun – offen für jeden Bürger, der dieses Recht nicht durch Richterspruch verwirkt hat. Die algorithmische Plattform-Kontrollkompetenz gehört komplett an die Bundesnetzagentur übergeben.

  5. Schluss mit dem Versorgungswerk: Keine astronomischen Abfindungen, keine fürstlichen Ruhegehälter und Pensionen mehr auf Kosten der Gebührenzahler. Mitarbeiter im reformierten Rundfunk werden nach privatwirtschaftlichem Vorbild befristet angestellt. Wer keine Leistung bringt oder die Neutralität verletzt, fliegt.

Der Weg ist steinig, die juristischen Hürden sind hoch – aber die Werkzeuge liegen bereit. Sachsen-Anhalt kann im Herbst 2026 den Dominostein ins Rollen bringen. Nutzen wir die Chance und beenden wir das System der staatlich finanzierten Volkserziehung!

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