Koalition will VergesellschaftungsverbotFrontalangriff im Dienste des Immobilienkapitals

Timm Kühn

Kommentar von

Timm Kühn

Die Bundesregierung will Vergesellschaftung von Wohnungen auf Landesebene verbieten. Das Vorhaben ist ein Angriff auf Mie­te­r:in­nen – und hanebüchener Unsinn.

E s ist beeindruckend, wie viele sinnlose Substantive in den einen Satz passen, mit dem SPD und CDU auf Bundesebene dem erfolgreichen Volksentscheid in Berlin, die großen Immobilienkonzerne der Stadt zu vergesellschaften, das Genick brechen wollen. Im Ergebnis des Koalitionsausschusses heißt es: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“

Schon der erste Satzteil – „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden“ – trieft vor Unterwürfigkeit gegenüber dem Immobilienkapital. Er suggeriert zudem, private Wohnungskonzerne würden in großer Zahl die Wohnungen bauen, die auch gebraucht werden, also bezahlbare. Das tun die Konzerne aber nur, wenn sie üppige Förderungen kassieren oder zu Sozialquoten verpflichtet werden.

Das Geschäftsmodell der riesigen Wohnungskonzerne mit über 3.000 Wohnungen, die in Berlin laut einem Volksentscheid vergesellschaftet werden sollen, besteht dagegen hauptsächlich darin, Wohnungen aufzukaufen, Mieten zu erhöhen, Kosten zu senken – und sie dann möglichst schnell und gewinnbringend wieder abzustoßen.

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Was hauptsächlich gebaut wird, sind ästhetisch abstoßende Luxusimmobilien, von denen sich die Konzerne die höchsten Renditen versprechen, die aber immer öfter einfach leer stehen, weil alle Yuppies der Stadt längst mit Dachgeschoss-Lofts ausgestattet sind.

Weiter geht’s mit dem Wort „Verstaatlichung“ – ein Kampfbegriff, der DDR-Assoziationen wecken soll, aber völlig am Kern des Berliner Vorhabens vorbeigeht. Dieses strebt keineswegs die Überführung von Wohnungsbeständen in Staatshand an, sondern eine demokratisch kontrollierte Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Ziel ist, die Wohnungsbestände durch Mieter:innenvertreter, Beschäftigte, Stadtgesellschaft und Senatsvertreter gemeinwirtschaftlich verwalten zu lassen – also gerade eben nicht vom Immobilienkapital oder von Politiker:innen, die sie im Zweifel einfach wieder reprivatisieren könnten.

Man fragt sich auch, was mit dem Satz „Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich“ gemeint sein soll. Basis der Vergesellschaftung ist Artikel 15 Grundgesetz, das Vergesellschaftungen explizit erlaubt. Ein einfaches Bundesgesetz dürfte kaum das Grundgesetz auf Landesebene gänzlich außer Kraft setzen können. Auf die Begründung, warum das nicht verfassungswidrig sein soll, darf man gespannt sein.

Den Vergesellschaftungsparagrafen im Grundgesetz hatte damals übrigens die SPD erkämpft, um die Möglichkeit offenzulassen, Wirtschaftsbereiche wieder unter die demokratische Kontrolle zurückzuführen. Dafür haben sich die Ber­li­ne­r:in­nen im Volksentscheid entschieden.

Wenn die SPD diese demokratische Entscheidung jetzt verhindern will, zeigt sie damit nur erneut, dass sie die Interessen der arbeitenden Bevölkerung im Zweifelsfall denen des Kapitals unterzuordnen bereit ist. Wie sehr will die Sozialdemokratie die Mie­te­r:in­nen Berlins eigentlich noch verraten?

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Timm Kühn

Timm Kühn Redakteur

Timm Kühn ist Redakteur für soziale Bewegungen im Inland und in Berlin. Für die taz schreibt er seit 2021 über Klima, Kapitalismus und kleine Risse im großen Ganzen. Hat auch mal Politische Theorie studiert.
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41 Kommentare

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  • Man sollte sich an seinen Wahlkreisabgeordneten wenden und mitteilen, dass man von seinem Stimmverhalten zur Sache wiederum die eigene Wahlentscheidung abhängig machen wird. Ich werde dies tun.

  • Ich finde den Vorschlag,



    dass der Staat eine Bundesbaugesellschaft gründet,



    KONSTRUKTIV.

  • Es ist schon erstaunlich, wie ideologiegetrieben und lobbygetrieben die Politik der Koalition ist.



    Das wäre ja noch verschmerzbar, solange parallel wenigstens noch die realen Probleme gelöst würden.



    Genau das fehlt aber völlig.

  • Ich fand den Vorschlag Enteignung am Anfang auch sympathisch. Dann schaut man sich mal an wie wohl die Mietpreise sind. Dann würde man hoffen auf eine städtische Wohnungsbaugesellschaft oder man geht, auch wenn es etwas teurer ist zu einer größeren privaten Wohnungsbaugesellschaft. Läuft es schlecht, dann kommt man wohl zu einem privaten Mieter, welcher noch mal teurer ist. Für was man beten muss, ist das man nicht aus der Not in ein wg zimmer zur Zwischenmiete muss. Da schlägt die Gier des Menschen endgültig zu. EinTeil der Leute, welche ihr Zimmer untervermieten, dürften dann aber, absurderweise, wieder auf den Enteignungsdemos sein.

    Also ja, mir fehlt irgendwie das Argument, welches für eine Vergesellschaftung sprechen soll. Was soll dadurch besser werden? Viel günstiger wird es nämlich wohl nicht.

  • In Berlin fehlen einfach Wohnungen. Und dass die durch Enteignung nicht entstehen, ist sicher klar. Entstehen können die nur durch drei "Player", private Investoren, Genossenschaften und der Staat bzw. die Stadt. Private Investoren verlieren sicher mehr und mehr die Lust, Genossenschaften könnten, haben aber nur begrenzt Kapital. Naja und die öffentliche Hand steckt ja alles in die Enteignungen anstatt neu zu bauen, mal abgesehen davon dass Berlin eh sowas von kein Geld hat. Also finde den Fehler. Der Traum vieler "Enteigner" ist, dass dem Staat am Ende so viel gehört, dass er einfach per Fingerschnippen großflächig Mieten subventionieren kann. Auch das kostet dann aber nochmal Geld und was das mittelfristig mit der Bausubstanz macht, hat man früher in Ost- und teilweise auch Westberlin gesehen. Aber die Berliner (und ich war früher sogar selber einer, sogar ein echter) entscheiden ja konsequent populisitisch: neue Wohnungen auf dem Tempelhofer Feld - igittigitt, Mietpreisdeckel na klar, und wenn dann alles nichts mehr hilft Enteignung. Was kommt eigentlich danach wenn man feststellt dass dadurch die Situation auch nicht besser geworden ist - Großstadtslum und Bandenkrieg?

  • Das ist verfassungskonform, weil es Artikel 74 Nr. 15 GG so drin steht. Der besagt sinngemäß, dass wenn der Bund zu einem in Artikel 74 GG genannten Thema ein Gesetz macht, die Länder nichts mehr zu sagen haben, sogenannte konkurrierende Gesetzgebung.

  • Die Berliner Grünen und Linken können der Bundesregierung auf Knien danken. Sie werden davor bewahrt, mit der Vergesellschaftung die Dummheit ihres Lebens zu begehen, können aber dem Bund vorwerfen, dass er ihnen das vermeintliche Instrument zur Rettung des Wohnungsmarktes aus der Hand geschlagen hat. Die Wahlkampfstrategen reiben sich schon die Hände...

  • Was bringt Hammer Art. 15 GG Grund, Boden, Wohnen Vergesellschaftung, was der Mietendeckel, der von Ausnahmeregeln Indexmieten, möblierten Wohnungen u. u. durchlöchert ist, wenn gleichzeitig Binnenkaufkraft unvermindert sinkt.

    Petition für Mietwohnwende fordert Wohnungsmarkreform Bund, Ländern, EU. Mieten gehören sukzessive Vertragsdauer mietsenkend in Option auf Wohnrecht , steuerlich gefördert mietpreistreibend subventionierter Leerstand gehört abgeschafft. Haus-, Wohnungs-Eigentumsverhältnisse gehören im Grundbuch offengelegt. Miethöhe gehört an Vermieter Selbstkosten gemessen nach gesetzlicher Rücklagenbildung für Instandsetzung, Modernisierung, Neubau, Reparaturen im Bestand. Mietsteigerungen über staatlich zu zahlenden Inflationsausgleich hinaus gehören von zu gründender Regulierungsbehörde wie in Belgien, Niederlande, Schweden geprüft. Ziel ist gemeinwohlorientierter Wohnungsmarkt mit bezahlbaren Mieten Binnenkaufkraft für Klimatransformation zu heben. Grund-, Boden-, Haus-, Wohnungsmarkt gehören deregulierten Finanzmärkten als Anlagesegment in Konkurrenz zu Staatsanleihen entzogen

    www.change.org/p/f...l-zur%C3%BCckgeben

  • Da steht nur, dass man es nicht durch "Vergesellschaftungsgesetze" machen darf. Kann sich Berlin ja was anderes überlegen. Z.B. die Gemeingut Wohnen selbst bauen lassen. Bestimmt günstiger, als wenn man den Konzernen die Wohnungen abkauft, selbst wenn man nicht den realen Markt/Mondpreis bezahlt.

    • @Cededa Trpimirović:

      Bauen wird immer teurer, ist sehr sehr umweltschädlich, es mangelt an Arbeitern und Materialien.

    • @Cededa Trpimirović:

      Wäre toll, wenn es denn nur so einfach wäre würde man es tun. Was Linke und DWE gerne verschweigen, ist dass Bauen einfach sehr sehr teuer ist. Und zwar für alle. Auch die Berliner Wohnungsbaugenossenschaften bauen nicht, weil man mit "niedrigen" Mieten nicht mal die Kreditzinsen und die Instanthaltungskosten reinbekommt. Es grüßen Mindestlohn, Baurecht, Umweltauflagen etc. pp. Wurde jeweils zuvor gewarnt, dass es so kommen würde, aber das wollte ja keiner hören.

  • Der ach so betonte Unterschied zw. Verstaatlichung und Vergesellschaftung ist reine Haarspalterei. Jedenfalls für den potentiellen Investor in Neubauten.

    Dass wir in D neue, zusätzliche Wohnungen insbesondere in Ballungsräumen benötigen, darüber sind wir uns - hoffentlich - alle einig. Gerne bezahlbare Wohnungen. Was auch immer "bezahlbar" sein soll beim inzwischen extrem teurem Neubau - durch die vielen verschärften Bauvorschriften der letzten 25 Jahre.

    Und jeden Investor müsste angesichts der Enteignungsdrohung - heisse sie wie sie wolle - doch das Mäuschen beissen, bevor der auch nur einen Euro investiert.

    Aber - Überraschung für den Autor - selbst Luxusimmos würden helfen. Denn viele die eine solche Luxus-Immo beziehen, die werden ihre bisherige Wohnung freimachen für einen neuen/anderen Mieter.

    Vergesellschaftung dagegen schafft keine einzige neue Wohnung, bindet aber massiv staatliches Kapital. Wozu eigentlich?

    • @uwe:

      Guten Tag, uwe

      1. Extrem teuer ist Neubau nur, wenn Luxus, gebaut wird



      "Bauen extrem teuer" wird auch dann gerne behauptet, wenn überzogene Renditeerwartungen dabei nicht erfüllt werden.

      2. Teuer ist Neubau nicht wegen der bösen Vorschriften, sondern, weil zu Viele ohne Produktivität an Immobiliengeschäften verdienen:



      Kapitalanleger, Investmentbanken, Makler

      3. Vor Neubau wäre Leerstands-Vermeidung und Bestandssanierung die finanziell und ökologisch bessere Alternative

      4. In Luxuswohnungen ziehen Menschen aus Luxuswohnungen. Die machen keine Wohnungen frei für Menschen mit Mittel- oder Wenigeinkommen.

    • @uwe:

      Der Staat ist das Geld (was Sie irrtümlich "Kapital" nennen), d.h. da wird grundsätzlich überhaupt nichts massiv gebunden. Bitte nicht böse sein, ich halte überhaupt nichts von einem, falls so gemeint, undifferenzierten Mantra, es bräuchte - darauf liege rs hinaus, zB immer gerne genommen als Marktargument - ständig neue Wohnungen (an ständig anderen Orten, Hauptsache Ballungsraum). Wie die Arbeit zu den Menschen kommt, und nicht umgekehrt, geht wohl in gar keinen Kopf rein, der - ich meine nicht Sie! - sinnbefreit über Markt und Wachstum fabuliert. Es mag ja Politiker und Unternehmer, die ich nicht wahrnehme, geben, die dazu lösungsorientiert denken, aber da befürchte ich, dass man sich mehrheitlich im neoliberalen "Besserwessi"-Gequatsche - wir heben jetzt den Krankenschein am ersten Tag und den "Deutschenland-Trust" - sonnen wird.

    • @uwe:

      Warum soll jemand eine Luxus-Immo beziehen, wenn er eine günstigere Luxus-Immo schon hat? Und wer würde die weniger Luxus-Immo beziehen, wenn se einfach zu teuer is?

    • @uwe:

      Die erstaulnliche Anzahl von Schein-Gegenargumente, die hier gegen das Ergebnis eines legitimen Volksentscheids nachgeplappert werden, sollten eigentlich Grund genug sein, der Sache mal richtg auf den Zahn zu fühlen. Angefangen damit, dass jedes noch so blödsinnige Gegenargument an den Haaren herbeigezogen und lautstark in die Gegend getrötet wird, hat ja wohl keiner die Erfahrung, was es denn bringen würde. Und genau dafür würde es sich allein schon mal lohnen herauszufinden, ob das inder Praxis nicht ganz was anderes ergibt als die städig prophezeiten Debakel. Mal ganz davon abgesehn, dass das eigentliche Debakel längst stattfindet und man die Bundesbauauministerin mal dringend auf den Boden der Tatsachen bringen muss, bevor Zwangsräumungen, Unterbringung obdachloser Familien, auf der Straße lebende Kinder und andere himmelschreiende Skandale nur noch ignoriert werden.

      • @Christine_Winterabend:

        Liebe Frau Winterabend, niemand baut noch Wohnungen, wenn das Damaklosschert der Enteignung über einem schwebt. Da Brauch man nichts auszuprobieren, das ist menschliches Verhalten.

        Es gibt auch kein Menschenrecht billig in Berlin zu wohnen, wenn das einem zu teuer ist, dann muss man woanders hin oder selber bauen, aber das ist ja noch teurer. Dank der vielen Bauvorschriften aus Berlin und Brüssel.

  • Das ist von A-Z ein Verrat der SPD an den Interessen der arbeitenden Menschen.

    Und dann so zu tun, als seien 600€ Entlastung für eine Familie mit 2 Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000€ eine tolle Sache. Da wird denen locker mehr als das schon dadurch wieder weggenommen, weil ja der Rentenbeitrag um 1% steigen soll, damit der Kapitalstock für die Aktienrente aufgebaut werden kann, von sonstigen Beitragssteigerungen mal ganz abgesehen.

    Für wie bescheuert halten SPD und CDU die Menschen?

    Und dann von jedem, der krank wird, zu verlangen, dass er sich am ersten Tag zum Arzt schleppt! Nach dem Motto: Alle Arbeitnehmer:innen sind potentielle Betrüger. Oder geht das nach dem Prinzip: Lieber sollen sich 100 ehrliche Menschen zum Arzt schleppen müssen, als dass 1 unehrlicher sich krank melden kann.

    Dies ist mal wieder ein Turbo-Beschleuniger für die AfD. Und die CDU und SPD im Osten und in Berlin dürfen dann mal sehen, wie es sich mit 5-10 % weniger lebt.

    Und die SPD wird es damit endlich schaffen, auch im Bund nur noch einstellig zu sein.

    • @EchteDemokratieWäreSoSchön:

      Für mich völlig richtig zusammengefasst. Betrug kenne ich auch nur aus dem Arbeitgeber- und Politikraum.

  • Demokratie - nach Meinung der Regierung (aber vor allem der CDU) - ist also, wenn ein Volksentscheid durchgeführt wird, das Ergebnis passt einem nicht, und dann verbietet man der Landesregierung in Berlin, das Ergebnis des Entscheids umzusetzen.



    Und wie sag ichs: Da gratuliere ich dem Fritze dazu, wieder ein klein wenig näher an seinen Kumpel Trump (der ja nach Bekenntnis des Kanzlers im selben Team ist wie er selbst) herangerückt zu sein. Einfach großartig!

  • Der Volksentscheid in Berlin "Deutsche Wohnen und Co enteignen" war nicht erfolgreich. In dem Entwurf zu dem volksentscheid war kein Gesetzesentwurf enthalten, daher ist er für den Senat nicht bindend.

    Und wieso haben die Initatoren das "vergessen". Eine Anwaltskanzlei hat den Text geschrieben, und auf der Weibseite berlin.de kann jeder nachlesen wie ein Bürgerentscheid auszusehen hat. Zu dieser Zeit regierte RRG, die wollte man wohl nicht zu sehr unter Druck setzen.

    www.dabonline.de/n...entscheidung-steht



    Der Berliner Volksentscheid von 2021 war als sogenannter Beschlussvolksentscheid rechtlich nicht direkt bindend. Er forderte den Senat lediglich auf, ein Gesetz zu erarbeiten.

  • Erstens wurde noch nie ein privater Wohnungskonzern staatlich enteignet und zweitens weiß jeder, dass das zwar ein feuchter Traum von großstädischen Milieulinken ist, aber weder ein Problem löst noch mehr Wohnraum schafft..

    Insofern gut, wenn die Diskussion hier endlich ein Ende findet und Ruhe einkehren kann. Investitionssicherheit stärken nennt man das. Ob das zu mehr Wohnungsbau durch Investoren führt ist unklar - aber sicherlich nicht zu weniger...

  • Schade. So sehr ich den Schritt inhaltlich nachvollziehen kann, hätte ich mir von der Bundesregierung den Mut gewünscht die Sache bis zum Ende laufen zu lassen. Denn wie dieser Kommentar Paradebeispielhaft zeigt, ist jetzt die Dolchstosslegende leicht erzählt. Viel besser wäre es gewesen, dass das Bundesverfassungsgericht erklärt hätte, was die Pläne von DWE und Co in Wirklichkeit sind: Unrecht.

    Und btw.: Natürlich kann der Bund Vergesellschaftungen in den Ländern untersagen, es grüßt Art. 31 GG. Man sollte schon wenigstens einmal ins GG geschaut haben, damit man auch weiß, was tatsächlich "verfassungsfeindlich" ist. Den Autor stehen mutmaßlich einige Überraschungen bevor...

    • @Samvim:

      Die Klage wird weiterlaufen, selbst wenn das Verbotsgesetz kommt. Wir werden so oder so einen Verfassungsrechtliche Einschätzung bekommen.

  • Wie üblich, die SPD macht mal wieder fröhlich mit, wenn darum geht, gegen den Bürger und demokratische Volksentscheide zu regieren.



    Die SPD ist vollkommen nutzlos für den Bürger.

  • Da folgt die Koalition dem bekannten Muster: „Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren.“ Denn wenn der private Eigentümer irgendwann versagt und Bankrott geht, wird mit Sicherheit der Staat einspringen.



    Man fragt sich mittlerweile täglich, ob das Ziel dieser Regierung in Wirklichkeit darin besteht, der AfD schnellstmöglich zu einer absoluten Mehrheit zu verhelfen.

    • @Flix:

      Joa und der Staat und manche Linken wollen den Spieß umdrehen.



      "Gewinne sozialisieren, Verluste privatisieren".



      Und wundern sich dann, warum nicht investiert wird.

    • @Flix:

      Ziemlich richtig. 👍

    • @Flix:

      "Man fragt sich mittlerweile täglich, ob das Ziel dieser Regierung in Wirklichkeit darin besteht, der AfD schnellstmöglich zu einer absoluten Mehrheit zu verhelfen."



      Absolute Zustimmung.



      Wobei die Frage habe ich mir auch schon unter der Ampel tagtäglich gestellt - zur Erinnerung: die AfD kam auf 10,3% bei der Bundestagswahl vor der Ampel und auf 20,8% bei der Bundestagswahl danach...

    • @Flix:

      Na, was sonst?

  • Es gibt die Beschlusslage u.a. in Berlin - ob mensch diese Lösung jetzt für zielführend hält, oder nicht: es gibt sie.



    Und jetzt die offene Untätigkeit von Wegner/Giffey zu bemänteln ein Sondergesetz? Was soll das?



    Ein Blick ins Grundgesetz, Artikel 15, ist dringend empfohlen.

  • Der Artikel zeigt, dass die Bundesregierung hier offenbar genau das richtig macht. Sobald das Damoklesschwert der Enteignung/Verstaatlichung/Vergesellschaftung/Verwasweißichung über den Vermietern schwebt für eine Sache, für die sie nichts können, wird noch weniger in diesem Bereich investiert als heute. Warum sollte man das in diesem Fall auch machen?

  • Welche Probleme sollen eigentlich mit Enteignungen gelöste werden?

    Die zu geringe Anzahl an Wohnungen erhöht sich dadurch ja nicht. Es wechseln nur die Besitzer von schon vorhandenen Wohnungen.

    Ob sich dadurch die Mieten senken lassen, wage ich zu bezweifeln. Denn auch dem Staat als Wohnungseigentümer entstehen Kosten, die er an die Mieter weitergeben muss. Es fallen zwar Gewinne weg, die die Mieter zahlen müssen, wenn der Staat nur kostendeckende Mieten verlangt. Aber der Staat, gerade in Berlin, ist jetzt nicht gerade dafür bekannt, effektiv und günstig zu arbeiten.



    Die Mieten könnten sogar höher sein als bei Privatunternehmen. Oder die Mieten werden subventioniert. Aber davon haben nur die was, die bisher schon in diesen Wohnungen leben.

    • @Don Geraldo:

      Guten Tag, Don Geraldo



      Es geht bei Wohnungskonzernen um die Rendite-Erwartungen von Kapitalanlegern. Die werden durch folgendes erfüllt:



      1. Vorsätzlicher Sanierungsstau



      2. Konzerneigene Servicegesellschaften, die überhöhte Rechnungen für Leistungen wie facility management ( also Hausmeistertätigkeiten, Haustechnik-Betreuung, Grünflächenpflege, Zähler-Ablese-und Abrechnungsdienste etc.) stellen, also Rendite durch zweite Miete



      3. Anhebung der Mietspiegel mit Marktmacht durch hohe Wohnungszahl

      Das Argument, dass nicht mehr Wohnungen entstehen ist also gar nicht relevant, weil es um die Verfügbarkeit des Bestandes für die nicht so begüterten Menschen geht.

    • @Don Geraldo:

      Zumindest würden die "schrottimmos" dann mit dem Gewinndelta wieder instandgehalten, bei etwas niedrigerem Mietzins. Das ist Realität, aber nicht bei 99% der privaten Immos.

  • Da bin ich ja mal gespannt, wie sich das auf die Wahl in Berlin auswirken wird, wenn der Linken plötzlich eins ihrer Hauptthemen fehlen wird.



    Wahrscheinlich wird das Gesetz aber vor lauter handwerklichen Fehlern dann vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Schade eigentlich, denn die Idee dahinter ist gut.

  • Da hilft außer einer Klage beim BVerfG vielleicht auch das:



    www.syndikat.org/

    • @Klabauta:

      Das Mietshäuser-Syndikat ist ein ziemlicher Knüller. Dort mitzumachen bedeutet:



      Alles selbst machen zu müssen.



      Die Finanzierung und das komplette wirtschaftliche Risiko selbst tragen zu müssen, oder noch besser: Durch zinslose, unbesicherte Kredite auf Verwandte, Freunde und Bekannte zu verteilen.



      Nach dem erfolgreichen Abschluss ist das Wichtigste an dem Eigentum, nämlich die Kontrolle darüber, ohne jede echte Gegenleistung an das Syndikat abzutreten.

      Nutznießer sind neben dem ominösen Syndikat vor allem die Banken, die durch das "solidarisch" eingeworbende Eigenkapital quasi risikofrei ihre Gewinne generieren, wenn sie den Rest finanzieren.

      Merke: Wer dort mitmacht hat es auch verdient.

    • @Klabauta:

      Das Bundesverfasungsgericht hat doch noch nicht einmal entschieden ob man Wohnungsbaukonzerne überhaupt enteignen darf weil die Miete zu hoch ist.

  • Es geht darum, internationalen Investoren Sicherheit zu geben. Den Wirtschaftsstandort Deutschland. Um ein paar alteingesessenen Mietern niedrige Mieten zu ermöglichen, Milliarden an ausländischen Investitionen zu verlieren, ist es einfach nicht wert. Die Berliner Blase darf nicht den deutschen Wohlstand gefährden.

  • Gesetze sind in der Regel weiterhin rechtens und gültig, selbst wenn die parlamentarische oder amtliche Begründung fehlerhaft, unvollständig oder sachlich falsch ist. Nur wenn sie gegen das GG verstoßen, dann sind sie wohl anfechtbar.

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