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Neues Gesetz

Spanien führt Haftstrafen bei "Konversions­therapien" ein

Spanien geht weiter gegen Queerfeindlichkeit vor: Die "Heilung" von queeren Menschen soll nun nicht mehr nur mit Geldstrafen geahndet werden.


Das spanische Parlament verschärft das Verbot von "Homo-Heilung" und Co. (Bild: 1 Palacio de las Cortes / wikipedia2)

Das spanische Parlament hat vergangene Woche ein Gesetz verabschiedet, das die Durchführung, Bewerbung und Vermittlung von sogenannten "Konversions­therapien" als Straftat ahndet. Wer Methoden, Programme oder Verfahren anwendet, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, die Geschlechts­identität oder den Geschlechtsausdruck einer Person zu verändern oder zu unterdrücken, muss künftig mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren sowie Geldstrafen rechnen.

Nach dem Gesetzesentwurf spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person den Maßnahmen zugestimmt hat. Die Initiator*­innen begründen dies damit, dass Zustimmung häufig unter erheblichem sozialem oder familiärem Druck erfolge. Bislang waren sogenannte "Konversions­therapien" in Spanien zwar bereits verboten, Verstöße wurden jedoch lediglich als Verwaltungsdelikt mit Geldbußen geahndet.

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Konservative enthalten sich, Rechte stimmen dagegen

Die Reform wurde im Abgeordnetenhaus mit 178 Ja-Stimmen angenommen. 32 Abgeordnete der rechtspopulistische Partei Vox stimmten dagegen, 138 Parlamentarier*innen, hauptsächlich von der konservativen Volkspartei (PP), enthielten sich. Das Gesetz muss nun noch den Senat passieren, wo Änderungen am Entwurf möglich sind.

Kritik kam im Vorfeld vor allem von rechtskonservativen Kräften und Teilen der katholischen Kirche, die argumentierten, das Gesetz greife zu stark in die Religionsfreiheit und das Recht auf psychologische Beratung ein. Die Parlamentsmehrheit wies dies jedoch mit Verweis auf den Schutz der Menschenwürde und der psychischen Unversehrtheit queerer Menschen zurück.

Mit dieser Neuregelung schließt sich Spanien einer wachsenden Zahl europäischer Staaten an, die pseudowissenschaftliche Methoden zur vermeintlichen Änderung der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität ausdrücklich kriminalisieren. Deutschland hatte ein derartiges Gesetz bereits 2021 beschlossen. Dabei handelte es sich aber nur um ein Teilverbot, das derartige Interventionen bei Erwachsenen nur verbietet, wenn bei den Betroffenen die Einwilligung einem Willensmangel unterliegt – etwa durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung (queer.de berichtete3).

Weltärztebund warnt vor "Konversionstherapien"

Medizinische Organisationen warnen bereits seit Jahren davor, dass "Konversionstherapien" schlimme Folgen haben können: Der Weltärztebund hat etwa bekräftigt, dass die "Heilung" von Homosexualität oder Transgeschlechtlichkeit gefährlich und unethisch sei. Derartige Methoden seien eine "Bedrohung für die Gesundheit und die Menschenrechte derjenigen, die der Praxis unterworfen werden", heißt es in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2023. Derartige "Therapien" würden nicht funktionieren, sondern könnten vielmehr zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen führen – dazu zählten Angstzustände, Depressionen, Probleme mit Intimität und Suizid (queer.de berichtete4). (cw)

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