Unser Gutachten erklärt, warum die AfD verfassungswidrig ist.
Die Debatte um ein Verbot der AfD bewegt sich nicht. Auch weil die Sorge groß ist, am Ende vor Gericht zu scheitern. Denn die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch.
Und: Die AfD agiert geschickter als rechte Parteien vor ihr – sie kommuniziert nicht so plump wie die NPD, viele ihrer Botschaften bleiben zwischen den Zeilen.
Wenn man wissen will, wie die AfD tatsächlich arbeitet, muss man tief graben. Wir, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, haben das getan.
2,9Mio.
Social-Media-Beiträge
77Tsd.
Parlamentsdokumente
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Pressemitteilungen
2,9 Millionen Social-Media-Posts, 77.000 Parlamentsdokumente, 55.000 Pressemitteilungen: Diesen Datenberg haben wir ausgewertet. Auf dieser Grundlage haben wir die AfD nach wissenschaftlichen Maßstäben juristisch untersucht.
Die AfD auf Social Media
Wir haben rund 2,9 Millionen Posts der AfD gesammelt und durchsucht.
Monatliche Erwähnungen nach Plattform · 2009 – 2026
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Kann man der Partei verfassungsfeindliche Ziele und/oder ein verfassungsfeindliches Verhalten ihrer Anhänger*innen nachweisen? Obwohl die Partei so groß ist, obwohl sie sich stark gewandelt hat und auch wenn sie nicht alles, was sie will, offen formuliert?
Wir haben uns ein Jahr Zeit genommen, um diese Fragen zu beantworten. Das Resultat ist das erste umfassende Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD. Es verbessert die Basis für die Verbotsdiskussion deutlich. Für alle, die für einen Verbotsantrag sind, aber auch für alle, die sich dagegen aussprechen.
Ja, die AfD könnte verboten werden
Verfassungswidrig
Das Ergebnis des Gutachtens ist eindeutig: Die AfD ist verfassungswidrig.
Würden die Ziele der Partei Realität, hätte das weitreichende Folgen: Der demokratische Wettbewerb würde erheblich beeinträchtigt, und es wären systematische Verletzungen der Menschenwürde zu erwarten.
Die Partei will ihre politischen Gegner*innen strafrechtlich verfolgen. Und ihr Politikkonzept ist auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung von Ausländer*innen, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen und weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet.
Wir schauen uns diese und weitere Punkte im Folgenden genauer an.
Du hast gerade gelesen, was auf dem Spiel steht.
Die GFF ist das juristische Frühwarnsystem für Grundrechte: Wir handeln und klagen strategisch, bevor Angriffe auf Grundrechte und unsere Demokratie irreversibel werden. Das schaffen wir nur gemeinsam.
Kapitel I
Die Radikalen in der AfD haben sich durchgesetzt
Um zu verstehen, welche Ziele die AfD tatsächlich verfolgt, lohnt eine genaue Untersuchung: Wer bestimmt den Kurs der Partei? Unsere Analyse der internen Machtverhältnisse belegt: Heute geben die radikalsten Kräfte den Ton an.
Wirtschaftsliberale und nationalkonservative Kräfte haben die Partei verlassen, sich radikalisiert oder dulden die Radikalisierung weitestgehend.
Eine harte Migrationspolitik und das Ziel kultureller Homogenität bestimmen inzwischen die Agenda. Unterschiede zwischen einzelnen Akteur*innen in der Partei existieren vor allem in strategischen oder außenpolitischen Fragen – in den Kernthemen herrscht weitgehend Einigkeit.
Mittlerweile dominieren radikale Kräfte den Bundesvorstand. Gleichzeitig besetzt eine Generation zunehmend zentrale Parteipositionen, die politisch in der radikalen Jugendorganisation Junge Alternative (JA) sozialisiert wurde und enge Verbindungen zur außerparlamentarischen extremen Rechten unterhält.
Wirtschaftsliberale und nationalkonservative Stimmen haben die Partei verlassen, sich selbst radikalisiert oder tolerieren die Radikalisierung weitgehend. Offenen Widerspruch gegen die radikalen Kräfte hört man aus der AfD heute kaum noch.
Verstärkt wird der Eindruck dadurch, dass die AfD selten konsequent gegen radikale Mitglieder vorgeht und sich in Teilen rege mit Organisationen oder Akteur*innen austauscht, die auf der Unvereinbarkeitsliste der Partei stehen.
Besonders großen Einfluss hat die Co-Vorsitzende Alice Weidel. Sie stützt diesen auf die radikalisten Kräfte in der Partei, wie das Netzwerk um den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Sebastian Münzenmaier.
Verfassungswidrige Bestrebungen findet man heute in allen Teilen und auf allen Ebenen der AfD.
Wann kann eine Partei verboten werden?
+
Für ein Parteiverbot muss klar bewiesen sein, dass sich eine Partei gegen mindestens eines der zentralen Grundprinzipien unserer Verfassung richtet. Dazu zählen der Rechtsstaat, die Demokratie und die Garantie der Menschenwürde. Für unser Gutachten haben wir die AfD auf genau diese Aspekte hin untersucht.
Bundesverband
Kopftuchverbot im Wahlprogramm
Im Bundestagswahlprogramm fordert die AfD ein Verbot islamischer Kopftücher in allen öffentlichen Einrichtungen. Das würde rund 650.000 kopftuchtragende Musliminnen betreffen – und jene, die das Kopftuch nicht ablegen möchten, aus Behörden, öffentlichen Krankenhäuser oder Gerichten ausschließen.
Kapitel II
Die AfD will politische Gegner*innen verfolgen
Verfassungswidrig
Bilder von bekannten Politiker*innen hinter Gittern sind ein beliebtes Motiv in den Social-Media-Kanälen der AfD und ihrer Anhänger*innen.
Wir haben zahlreiche solcher Darstellungen gefunden; aber auch mehr als 200 ernstzunehmende Forderungen, Politiker*innen anderer Parteien für demokratisch legitimierte Entscheidungen vor ein Strafgericht zu bringen. Dadurch würden sie ihre politischen Gegner*innen unterdrücken.
Politische Gegner*innen strafrechtlich zu verfolgen und einzuschüchtern, verletzt das Demokratieprinzip.
Dieses Ziel der AfD zeigt sich jetzt schon im Verhalten ihrer Anhänger*innen. Anhänger*innen der AfD versuchen schon heute, ihre Gegner*innen durch Androhung von Gewalt, Ausbürgerung oder anderer willkürlicher Sanktionen einzuschüchtern. Das sorgt für einen „Chilling Effect“: Gegner*innen der AfD werden davon abgehalten, ihre demokratischen Rechte wie z. B. freie Meinungsäußerung auszuüben.
„Ich bleib dran, die Straftaten die Merkel aus meiner Sicht 10.000, 100.000-fach angeordnet hat, die verjähren nicht so schnell. Mit guter Hoffnung, irgendwann haben wir mal einen schneidigen Justizminister und einen schneidigen Staatsanwalt, die sich das ganze mal vornehmen. Dann kriegen wir vielleicht mal einen Haftbefehl gegen Angela Merkel hin. Mich würde es freuen, muss ich ganz ehrlich sagen. Und dann, wenn wir noch einen schneidigen Justizminister haben und einen schneidigen Staatsanwalt, dann sperren wir Olaf Scholz gleich daneben."
Bundestagsfraktionsvorsitzende und Bundessprecherin
9. September 2023
„Wir haben hier mit Nancy Faeser eine Spitzenkandidatin, die ihr Amt missbraucht hat und die eigentlich vor den Richter gehören würde. Sie hat Behörden missbraucht [für ihren „lächerlichen Kampf gegen Rechts“]. (...) Und diese Person gehört in kein Amt, weder als Bundesministerin noch als Ministerpräsidentin. Diese Frau gehört auf die Richterbank und zur Rechenschaft gezogen."
„Ich bleib dran, die Straftaten die Merkel aus meiner Sicht 10.000, 100.000-fach angeordnet hat, die verjähren nicht so schnell. Mit guter Hoffnung, irgendwann haben wir mal einen schneidigen Justizminister und einen schneidigen Staatsanwalt, die sich das ganze mal vornehmen. Dann kriegen wir vielleicht mal einen Haftbefehl gegen Angela Merkel hin. Mich würde es freuen, muss ich ganz ehrlich sagen. Und dann, wenn wir noch einen schneidigen Justizminister haben und einen schneidigen Staatsanwalt, dann sperren wir Olaf Scholz gleich daneben."
Bundestagsfraktionsvorsitzende und Bundessprecherin
9. September 2023
„Wir haben hier mit Nancy Faeser eine Spitzenkandidatin, die ihr Amt missbraucht hat und die eigentlich vor den Richter gehören würde. Sie hat Behörden missbraucht [für ihren „lächerlichen Kampf gegen Rechts“]. (...) Und diese Person gehört in kein Amt, weder als Bundesministerin noch als Ministerpräsidentin. Diese Frau gehört auf die Richterbank und zur Rechenschaft gezogen."
Die AfD will ihr ethnisches Volksverständnis verwirklichen
Verfassungswidrig
Dass die AfD das Demokratieprinzip verletzen würde, haben wir bereits gezeigt.
Außerdem hat sie vor, ihr ethnisch-kulturelles Volksverständnis zu verwirklichen. Und zwar indem sie bestimmte Deutsche mit Migrationsgeschichte ausbürgert und die Geburt nur von ganz bestimmten deutschen Kindern fördert. Dieses rassistisch motivierte politische Konzept würde die Betroffenen in ihrer Menschenwürde verletzen.
Der Untergang des „deutschen Volkes“
+
Die Ideologie der AfD ist durch ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis geprägt. Ein zentrales und weit verbreitetes ideologisches Motiv der Partei ist der drohende Untergang des (ethnisch verstandenen) „deutschen Volkes“. Mit diesem vermeintlichen Ausnahmezustand rechtfertigt die AfD ihre Politik. Eine durch Migration und Einbürgerung veränderte Bevölkerung entspreche nicht mehr dem Volk, das die Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen legitimiert: Wo kein im ethnischen Sinne deutsches Volk, da auch kein deutscher Staat.
Um ihr ethnisch-kulturelles Volksverständnis zu verwirklichen, möchte die AfD straffällige Eingebürgerte und Doppelstaatler*innen ausbürgern.
Für die Betroffenen hätte das gravierende Folgen. Sie würden z. B. ihr Wahl- und Aufenthaltsrecht verlieren – und damit den Schutz, den ihnen das Grundgesetz gewährt. Es wäre eine moderne Form der Verbannung.
Erfasste Forderungen nach Ausbürgerungen seit 2014
18. Januar 2021Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität
29. Januar 20247-Punkte-Plan
Die kumulierte Anzahl der Forderungen nach rechtswidrigen Ausbürgerungen hat seit 2015 stetig zugenommen. Nach öffentlichen Interventionen des Bundesverbands wie etwa dem 7-Punkte-Plan von 2024 ebbt die Zahl der Forderungen kurz ab, um dann wieder zuzunehmen.
Es gibt keinen tragfähigen Grund dafür, warum nach Straftaten nur Doppelstaatler*innen ihre Staatsangehörigkeit verlieren sollten. Weil es dabei um den Status als Deutsche selbst geht, verletzt diese krasse Ungleichbehandlung die Betroffenen in ihrer elementaren Rechtsgleichheit, also der Menschenwürde.
Die Familienpolitik der AfD ist noch unverblümter auf ein ethnisch deutsches Volk ausgerichtet. So möchte sie auf Bundesebene einen (teils nicht rückzahlbaren) Familienkredit nur Eltern gewähren, die beide deutsch sind – also binationale Ehen diskriminieren. Auf Landesebene sind ähnliche Zuwendungen geplant, die nur die Geburt bestimmter deutscher Kinder fördern.
Kapitel IV
Die AfD will Millionen von Muslim*innen diskriminieren
Verfassungswidrig
Die AfD baut ihr Weltbild auf klaren rassistischen Vorstellungen auf. Immer wieder stellt die Partei Menschen muslimischen Glaubens und andere Minderheiten als Gefahr für Deutschland dar. Ihnen werden pauschal Fanatismus, Aggressivität und Gewaltbereitschaft unterstellt. Diese Zuschreibungen werten Menschen systematisch ab.
Viele Anhänger*innen greifen diese Botschaften auf, äußern sich abwertend und rassistisch.
Ungleichbehandlung von Muslim*innen wegen ihres Glaubens
Die AfD fordert ein Verbot islamischer Kopftücher in öffentlichen Einrichtungen – also zum Beispiel für Behörden oder öffentliche Krankenhäuser – und teils im gesamten öffentlichen Raum. Der Bau von Minaretten und Muezzinrufe sollen ebenfalls verboten werden. Einzelne Funktionär*innen und der sächsische Landesverband der AfD wollen Moscheebauten generell verbieten. Das Ziel ist, den Islam aus der Öffentlichkeit zu verdrängen.
Diese Forderungen schränken die Religionsfreiheit ausschließlich von Muslim*innen systematisch ein und demütigen die Betroffenen. Sie verletzen damit erneut die Menschenwürde.
Beispiel
Münster Innenstadt
Bereiche, die Musliminnen mit Kopftuch nicht mehr betreten können.*Darstellung nicht vollständig
Kapitel V
Die AfD würde Menschen auch bei drohender Folter und Todesstrafe abschieben
Verfassungswidrig
Die AfD achtet nicht die Würde aller Menschen.
Wenn es um Abschiebungen geht, dann gilt für die AfD: Viel hilft viel. Daher möchte sie das bestehende Flüchtlingsschutzssystem – das nicht zuletzt durch die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 festgelegt ist – umgestalten. Die Partei fordert, Aufenthaltsrechte zu streichen und die sogenannte Duldung durch eine bloße Bescheinigung der Ausreisepflicht zu ersetzen. Auch Einzelfallprüfungen, die bislang Schutz vor Abschiebungen ins Ungewisse bieten, sollen entfallen.
Das erklärte Ziel: Möglichst viele Schutzsuchende sollen Deutschland verlassen. Besonders klar formuliert die AfD dies bei Straftäter*innen und Gefährder*innen. Auch die Abschiebung in Folter soll einer Abschiebung nicht entgegenstehen. Außerdem besteht durch den Abbau des Abschiebungsschutzes eine beachtliche Wahrscheinlichkeit, dass ebenso alle weiteren Schutzsuchenden auch dann abgeschoben werden, wenn ihnen im Herkunftsland unmenschliche Behandlung, Folter oder Lebensgefahr drohen.
Lena Kotré zur Abschiebungspolitik der AfD
Migrationspolitik hat Grenzen
+
Verfassungsrechtlich sind weitreichende Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts möglich. Es gibt völker- und europarechtliche Vorgaben, die ausgesetzt werden könnten. Auch das Grundgesetz könnte geändert werden. Doch die Menschenwürde setzt der Migrationspolitik in Deutschland eine absolute Grenze. Abschiebungen in Staaten, in denen Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen, sind ausgeschlossen.
Brandenburg und Sachsen-Anhalt: Ausgrenzung ist Programm
+
Der Landesverband der AfD in Brandenburg strebt ein Verbot für Schutzsuchende, Schutzberechtigte und vollziehbar ausreisepflichtige Personen an, öffentliche Veranstaltungen zu betreten. Damit würden sie aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt.
In Sachsen-Anhalt will die AfD die Kinder auch von anerkannten Schutzsuchenden und Geduldeten in Sonderklassen unterrichten. Als Grund führt sie u.a. an, deutsche Kinder von „vielfältigen Belastungen freizuhalten, die sich beim gemeinsamen Unterricht mit Kindern aus völlig fremden Kulturen ergeben“.
Für Schutzsuchende nur noch „Brot, Bett, Seife“ oder gar nichts
Verfassungswidrig
Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Doch genau dieses Grundrecht will die AfD insbesondere Migrant*innen absprechen.
Schutzsuchende sollen nur noch mit dem versorgt werden, was sie zum Überleben brauchen: „Brot, Bett und Seife“. Darüber hinaus sollen Ausländer*innen erst nach zehn Jahren einen Anspruch auf Grundsicherung erwerben – werden sie vorher arbeitslos, bleibt vielen nur die Mittellosigkeit.
Damit würde die AfD das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und dadurch die Würde all jener verletzen, die in Deutschland Schutz suchen oder nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können.
Kapitel VI
Die AfD sieht der NPD ziemlich ähnlich
Das Bundesverfassungsgericht hat der rechtsextremen NPD zwei Mal – 2017 und 2024 – bescheinigt, verfassungsfeindlich zu sein. Ein Verbot scheiterte nur daran, dass die Partei nicht groß genug war. Wenn man das gesamte rassistische politische Konzept der deutlich größeren AfD neben das der NPD legt, ergeben sich auffällige Ähnlichkeiten.
Das hielt das Bundesverfassungsgericht der NPD vor
Vorrang der „Volksgemeinschaft" mit Fördermaßnahmen nur für deutsche Familien.
Forderung, den Bau „fremdreligiöser" Bauten zu stoppen.
Forderung nach der Trennung von deutschen und ausländischen Kindern in der Schule.
Das haben wir für die AfD ermittelt
Vorrang des ethnisch-kulturellen Volkes mit Ausbürgerung bestimmter Deutscher und Fördermaßnahmen nur für bestimmte deutsche Familien.
Kopftuch-, Minarettbau- und Muezzinrufverbot wurden im Bundesverband gefordert, ein Verbot von Moscheen in Sachsen.
Forderung dauerhafter Sonderklassen für Flüchtlingskinder in Sachsen-Anhalt.
*Auswahl. Eine umfassende Gegenüberstellung der beiden Parteien finden Sie im vollständigen Gutachten.
Die NPD formuliert häufig allgemeiner, während die Forderungen der AfD kleinteiliger klingen und teilweise nur von einzelnen Landesverbänden aufgestellt werden. Dafür sind die menschenfeindlichen Konzepte der AfD aber auch deutlich expliziter ausbuchstabiert – z.B. „Brot, Bett, Seife" für Schutzsuchende oder Maßnahmen gegen „Islamisierung".
Kapitel VII
Die AfD wertet trans Personen systematisch ab
Verfassungswidrig
Die menschenunwürdige Politik der AfD beschränkt sich nicht nur auf Menschen mit Migrationsgeschichte.
Die Anhänger*innen der Partei missachten auch die Menschenwürde von trans, nichtbinären und anderen LGBTIQ-Personen.
Funktionär*innen der AfD misgendern, pathologisieren und deadnamen gezielt trans und nichtbinäre Personen, rufen sie also zum Beispiel mit Namen, die sie abgelegt haben. Dadurch sprechen sie ihnen ihre geschlechtliche Identität ab. Besonders krass sind Aussagen, mit denen die Körper von trans Personen als „verstümmelt” abgewertet und LGBTIQ-Personen mit Pädophilie in Zusammenhang gebracht werden.
Wir haben über 100 Fälle ausgehend von mehr als 30 AfD-Funktionär*innen auf allen Ebenen der Partei sowie vom Bundesverband, von der Bundestagsfraktion und von vielen weiteren Parteigliederungen dokumentiert und können damit eine systematische Verletzung der Menschenwürde von LGBTIQ-Personen belegen.
Das Verhalten der Funktionär*innen ist ideologisch begründet. In der AfD herrscht die Überzeugung, dass es genau zwei biologische Geschlechter gebe und Heterosexualität die einzig natürliche Sexualität sei. Die AfD plädiert für ein gesellschaftliches „Leitbild der normalen Familie“ aus Vater, Mutter und möglichst vielen – natürlich deutschen – Kindern.
Was ist mit Antisemitismus, Antiziganismus und Behindertenfeindlichkeit?
+
AfD-Funktionär*innen werten auch andere Gruppen ab, darunter Sinti*zze und Rom*nja sowie Menschen mit Behinderungen. Außerdem ist ein struktureller Antisemitismus – also die Förderung teils sehr alter, judenfeindlicher Narrative – weit in der Partei verbreitet. Für all das liegen Äußerungen und teils Programmsätze vor, die Betroffene abwerten und rechtlich diskriminieren würden.
Doch da hört es auf: Anders als bei Muslim*innen sind keine rechtlichen Maßnahmen nachweisbar, die in Zukunft die Menschenwürde dieser Gruppen verletzen würden. Und anders als bei LGBTIQ-Personen finden wir auch keine weit verbreiteten Menschenwürdeverletzungen – wie z.B. durch Volksverhetzung –, die heute schon in der Partei stattfinden.
Das bedeutet nicht, dass den Angehörigen dieser Gruppen keine Gefahr droht, aber die Verfassungswidrigkeit der AfD lässt sich auf diesem Weg nicht begründen. Das transparent zu benennen, gehört zu unserem ergebnisoffenen Ansatz dazu.
Der Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek erstellte 2018 ein Gutachten für die AfD. Der Inhalt: Handlungsempfehlungen, wie die AfD gezielt eine Einstufung durch den Verfassungsschutz als extremistisch vermeiden kann.
Die AfD hat nicht nur verfassungsfeindliche Ziele. Sie arbeitet vielmehr aktiv darauf hin diese umzusetzen und verfügt über das Potenzial, diese zu verwirklichen. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für die Verfassungswidrigkeit einer Partei.
Die AfD verschiebt innerhalb und außerhalb der Parlamente den Diskurs planvoll nach rechts. Sie schafft es, Anhänger*innen zu mobilisieren und Aufmerksamkeit auf ihre Themen zu lenken.
Hinzu kommt, dass die Partei über die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen dafür verfügt, ihre verfassungsfeindlichen Ziele wirksam zu verfolgen. Sie ist im Bundestag zweitstärkste Kraft und in 15 von 16 Landesparlamenten vertreten. In Sachsen-Anhalt hat sie im September 2026 Aussichten auf eine Alleinregierung.
Die AfD hat bei allem im Blick, die Grenzen des formal Zulässigen einzuhalten. Verfassungsfeindliche Positionen verfasst sie so, dass Verfassungsschutzbehörden möglichst wenige Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung finden. Auch das ist Teil ihrer Strategie.
Themensetzung, Netzwerke und Medien
+
Eigene Medienformate ermöglichen es der Partei, Narrative unabhängig von klassischen Medien zu verbreiten und eine wirkmächtige Parallel-Öffentlichkeit aufzubauen. Kontakte in die außerparlamentarische extreme Rechte sowie zu internationalen Akteur*innen verschafften der AfD Zugriff auf personelle, finanzielle und organisatorische Ressourcen außerhalb der formalen Parteistrukturen.
Institutionen delegitimieren
+
Parallel dazu spricht die AfD ihren politischen Gegner*innen systematisch die Daseinsberechtigung ab. Sie bezeichnet andere Parteien als „Altparteien“ oder „Kartellparteien“ und nutzt parlamentarisches Fehlverhalten als kalkulierten Normenbruch. Sie setzt Kleine Anfragen in den Parlamenten gezielt ein, um Druck auf zivilgesellschaftliche Akteur*innen auszuüben, und will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schwächen. Dieses Vorgehen richtet sich nicht allein gegen konkrete politische Missstände, sondern stellt die Daseinsberechtigung dieser Institutionen grundsätzlich in Frage. Auch hierin zeigt sich das planvolle Vorgehen der Partei deutlich.
Fazit
Die AfD geht darauf aus, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen
Verfassungswidrig
Die Gefährdungen, die wir bis hier nachgewiesen haben, betreffen so viele Personen in teils existenzieller Weise, dass die üblichen Sicherungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht mehr greifen. Es ist nicht vorstellbar, dass großflächige Angriffe auf die Religionsfreiheit von Muslim*innen, systematische Ausbürgerungen einer erheblichen Anzahl an Deutschen, Geburtenförderung nur für „besonders deutsche“ Familien, massenhafte Abschiebungen ohne Rechtsschutz, die Vorenthaltung einer menschenwürdigen Existenz für Schutzsuchende, die Ausgrenzung Schutzsuchender von öffentlichen Veranstaltungen und aus Schulen, die fortgesetzten Angriffe auf die Identität von trans Personen und die Verfolgung politischer Gegner*innen mit den Mitteln des Rechtsstaats effektiv eingehegt werden könnten.
Dadurch sind schwere, systematische und anhaltende Verletzungen der Menschenwürde und eine anhaltende Beeinträchtigung des demokratischen Wettbewerbs zu erwarten. Die AfD verfolgt eine Strategie und hat das Potenzial dazu, ihre Vorhaben umzusetzen.
Deshalb ist sie verfassungswidrig.
Du hast gelesen, was auf dem Spiel steht.
Die Verfassungswidrigkeit der AfD ist erstmals umfassend belegt. Sorge dafür, dass deine Abgeordneten es wissen.
Vor über einem Jahr war uns klar: Die Debatte um das AfD-Verbot braucht ein höheres Niveau – und mehr Klarheit. Dafür haben wir einen enormen Aufwand betrieben: Acht Expert*innen für Verfassungsrecht, Rechtsextremismus, Recherche und Datenanalyse haben 13 Monate lang am Gutachten gearbeitet. Dazu hatten wir große Unterstützung durch 85 Mithelfende: Freiwillige, Praktikant*innen und Rechtsreferendar*innen.
8
Verfasser*innen
85
Mithelfende
1.500
Seiten
2500+
Belege
Das Ergebnis sind 1.500 Seiten Gutachten, die sich auf mehr als 2.500 Belege stützen. Das Gutachten ist damit die umfassendste und anspruchsvollste Untersuchung der AfD, die es bislang gab. Dieser Umfang war notwendig, weil der Untersuchungsgegenstand komplex und die politische Bedeutung der Fragestellung so groß ist.
Diese Studie war nur mit eurer Hilfe möglich. Danke an über 20.000 Spender*innen. Anfang 2025 habt ihr entschieden: Diese Frage müssen wir beantworten. Ihr habt gespendet, geteilt, mobilisiert. Das hat das Gutachten möglich gemacht.
Weder erschöpfend noch abschließend
+
Wir haben uns bei unserer Arbeit auf die aus unserer Sicht naheliegenden Fragen konzentriert. Es ist gut möglich, dass wir etwas übersehen haben. Auch, weil wir nur das untersucht haben, was öffentlich über die AfD bekannt ist. Man kann auch Punkte anders bewerten als wir – für oder gegen die AfD. Und die Partei entwickelt sich beständig weiter. Unser Gutachten erhebt deshalb nicht den Anspruch, die AfD erschöpfend oder gar abschließend zu bewerten.
Mit unserem Gutachten haben Politik und Öffentlichkeit jetzt Klarheit: Nach den Maßstäben des Grundgesetzes ist die AfD eine Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Und ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die AfD hätte deshalb wahrscheinlich Erfolg. Was aus dieser Erkenntnis folgt, entscheidet die Politik.
Sie wollen, dass unser AfD-Gutachten die nötige Beachtung findet? Informieren Sie jetzt mit wenigen Klicks ihre*n Abgeordnete*n im Bundestag.
März 2020
März 2020AfD-Landesverband Thüringen ist erster rechtsextremer Verdachtsfall.
Der Verfassungsschutz (BfV) stuft die gesamte AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein.
März 2021Der Verfassungsschutz (BfV) stuft die gesamte AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein.
Januar 2024
Januar 2024Breite Verbotsdebatte nach Correctiv-Recherche zum Geheimtreffen in Potsdam.
Erster fraktionsübergreifender Gruppenantrag von 113 Bundestagsabgeordneten zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens.
November 2024Erster fraktionsübergreifender Gruppenantrag von 113 Bundestagsabgeordneten zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens.
Dezember 2024
Dezember 2024Zweiter Gruppenantrag, eingebracht von Grünen-Abgeordneten, zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens.
Der Bundestag debattiert beide Gruppenanträge. Wegen vorgezogener Neuwahlen kommt es zu keiner Abstimmung.
Januar 2025Der Bundestag debattiert beide Gruppenanträge. Wegen vorgezogener Neuwahlen kommt es zu keiner Abstimmung.
Mai 2025
Mai 2025Das BfV stuft die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein.
Das Berliner Abgeordnetenhaus beauftragt den Senat, eine Bundesratsinitiative für ein AfD-Verbotsverfahren einzuleiten.
Dezember 2025Das Berliner Abgeordnetenhaus beauftragt den Senat, eine Bundesratsinitiative für ein AfD-Verbotsverfahren einzuleiten.
Februar 2026
Februar 2026Der SPD-Antrag zur Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu einem AfD-Verbotsverfahren wird im Bundestag abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Köln stoppt im Eilverfahren die „gesichert rechtsextrem“-Einstufung durch das BfV. Der Verdachtsfall-Status bleibt bestehen.
Februar 2026Das Verwaltungsgericht Köln stoppt im Eilverfahren die „gesichert rechtsextrem“-Einstufung durch das BfV. Der Verdachtsfall-Status bleibt bestehen.
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