Aktion gegen bayerischen BauernpräsidentGeldstrafen für „Terroristen“

Sie standen auf dem Hof des damaligen Ministers in spe Günther Felßner und schlugen lautstark Protest. Jetzt müssen fünf Tierrechtsaktivisten zahlen.

Dominik Baur

Aus München

Dominik Baur

Über die tatsächliche Wirkmacht von Demonstrationen und Aktionen lässt sich streiten – die Letzte Generation lässt grüßen. Doch manchmal liegt nahe, dass sie Entscheidungen beeinflusst haben können. Etwa im Fall der Tierrechtler-Aktion auf dem Hof des bayerischen Bauernpräsidenten Günther Felßner. Der sollte nämlich eigentlich nach dem Willen von CSU-Chef Markus Söder als Landwirtschaftsminister in die jetzige Bundesregierung einziehen. Doch nachdem Aktivisten, unter anderem mit Pyrotechnik bewaffnet, auf seinen Hof gezogen waren, stand er für den Posten nicht mehr zur Verfügung.

Bei der Bewertung der Aktion der Tierrechtsorganisation Animal Rebellion hilft dies freilich noch gar nicht weiter. Um diese ging es nun beim Prozess gegen sechs der Demonstranten. Für Felßner, der dort am Mittwoch als Zeuge aussagte, ist die Sache klar. Ein „terroristischer Überfall“ sei das gewesen, was sich am 24. März 2025 auf seinem Hof in Lauf an der Pegnitz zugetragen habe. In den Augen der Aktivisten handelte es sich um einen friedlichen Protest.

Die Demonstranten hatten sich mit Plakaten und Bannern auf das Hofgelände gestellt und dort auch Feuerwerkskörper gezündet. Anlass waren angebliche Mängel bei der Tierhaltung auf dem Rindermastbetrieb. Später stellte sich heraus, dass das Veterinäramt bei einer Kontrolle tatsächlich Beanstandungen etwa an der Einstreu und Entmistung hatte.

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Die Tierrechtsorganisation Peta wiederum erstattete Anzeige auf der Grundlage anonymen Videomaterials. Felßner erklärte, die darauf zu sehenden Kälber habe er gerade erst aus einem Betrieb mit schlechter Tierhaltung übernommen, er habe sie aufpäppeln wollen. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen später ein.

Felßners Ehefrau, die zu der Zeit der Protestaktion im Gegensatz zu ihrem Mann zu Hause war, wurde nach eigenen Angaben in Angst und Schrecken versetzt. Sie sei bis heute gesundheitlich beeinträchtigt, so Felßner bei seiner Aussage. Doris Felßner selbst sagte, sie habe noch immer Angst, wenn sie im Stall arbeite. Damals habe sie die Polizei angerufen, aber in der Panik das Geschehen nicht verständlich schildern können, weshalb die Polizei erst mal nicht aktiv geworden sei.

Polizist: Keine Gewaltbereitschaft

Die Angeklagten machten geltend, sie seien sich nicht bewusst gewesen, Privatgrund betreten zu haben, da über den Hof auch ein öffentlicher Weg führt. Zwei der Angeklagten sollen allerdings auch auf das Dach des Kuhstalls gestiegen sein und dort ein Transparent angebracht haben. In keinem Fall habe man aber jemanden erschrecken oder ängstigen wollen, so die Angeklagten. Auch ein Kriminalbeamter sagte aus, dass nach seinem Eindruck keine Gewaltbereitschaft von den Aktivisten ausgegangen sei. Den „Tierrebellen“ sei es vielmehr um die größtmögliche Aufmerksamkeit gegangen.

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Hersbruck war ins Nürnberger Justizzentrum verlegt worden, da die Sitzungssäle in Hersbruck zu klein für die große Zahl der Prozessbeteiligten gewesen wären. Zu dem Prozess war es gekommen, da die meisten der Beschuldigten die gegen sie verhängten Strafbefehle nicht akzeptiert hatten. Insgesamt hatten 13 Demonstrantinnen und Demonstranten zwischen 25 und 50 Jahren Strafbefehle erhalten. Einige Verfahren waren abgetrennt worden.

Das Urteil fiel am Mittwochnachmittag: Richter Andre Gläßl verurteilte fünf der Angeklagten zu Geldstrafen in Höhe von 1.200 bis 2.000 Euro. Der sechste gab an, als Pressefotograf vor Ort gewesen zu sein, und wurde freigesprochen.

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