Nach dem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts im Fall des verstorbenen Hannes aus Grünheide (Oder-Spree) hat sich Landrat Frank Steffen (SPD) nun zu den Vorwürfen geäußert. Zuvor stellte das Gericht in seinem Urteil Ende vergangenen Jahres unter anderem fest, dass das zuständige Jugendamt trotz Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung nicht tätig geworden sei. Die Kreisverwaltung habe das Urteil inzwischen ausgewertet, sagte Steffen dem rbb.
"Das Gericht hat festgestellt, dass die Kollegen den Maßnahmeabbruch deutlich fachlicher hätten begründen müssen und dass die Perspektivmaßnahmen nicht ausreichend beleuchtet wurden", so Steffen. Seither bespreche das Amt solche Fälle intensiver im Team. Zudem liege der Fokus mehr darauf, alle Schritte nachvollziehbarer zu dokumentieren.
Keine personellen Konsequenzen im Jugendamt Oder-Spree
Auch die Betroffenen sollen laut Steffen künftig stärker einbezogen werden. Personelle Konsequenzen habe es infolge des Urteils jedoch nicht gegeben. Die damals zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden unabhängig davon nicht mehr in der Kreisverwaltung arbeiten, sagte Steffen.
Hintergrund des Verfahrens ist der Tod des Jugendlichen infolge einer Drogenüberdosis im Jahr 2018. Schon in seiner Kindheit diagnostizierten Ärzte bei ihm eine Bindungsstörung sowie eine beginnende Borderline-Störung. Die benötigte Betreuung erhielt er bei einem Träger in Kirgistan. 2017 beendete das Jugendamt Oder-Spree die stationäre Eingliederungshilfe im Ausland.
Hannes musste nach Deutschland zurückkehren. Sein Zustand verschlechterte sich jedoch wieder: Etwa ein Jahr später starb der damals 17-Jährige. Seine Mutter, Ines Semisch-Graßmann, klagte auf Schadensersatz nach dem Tod ihres Sohnes.
Mutter hat Anspruch auf Schmerzensgeld
Das Brandenburgische Oberlandesgericht urteilte im Dezember 2025, dass das Jugendamt nicht unmittelbar für den Tod von Hannes verantwortlich ist. Dennoch stellte das Gericht Amtspflichtverletzungen und Schmerzensgeldansprüche von über 6.600 Euro fest. Demnach habe das Jugendamt seine Entscheidung, die stationäre Betreuung in Kirgistan zu beenden, ohne eine Sachstandermittlung und ohne fachlichen Rat getroffen.
Jugendamt kam seiner Pflicht nicht nach
Das Amt habe ohne einen schriftlich fixierten Hilfeplan gearbeitet und allein das Fehlen dieses Plans mache den Abbruch der Hilfe rechtswidrig. Der entscheidende Punkt: Trotz Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung kam das Amt seiner gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht, Informationen einzuholen und das Gefährdungsrisiko gemeinsam mit Fachkräften einzuschätzen, nicht nach.
Für Ines Semisch-Graßmann ist der Fall damit juristisch abgeschlossen. Auf eine persönliche Reaktion aus dem zuständigen Amt warte sie jedoch bis heute. "Es gibt nur noch den Weg, sich in die Augen zu schauen. Es bringt zwar nicht Hannes zurück, aber es hat aus meiner Sicht mit Respekt und Haltung zu tun", sagt sie. Landrat Steffen kündigte nun gegenüber dem rbb an, das Gespräch mit der Mutter zu suchen.
Sendung: Antenne Brandenburg vom rbb, 09.06.2026, 16:12 Uhr
Audio: Antenne Brandenburg vom rbb, 09.06.2026, Michael Lietz