Kein Freifahrtschein für Barrieren! BGG-Reform schützt Diskriminierer
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Unterschriften auf
innn.it
Gestartet von:
René Schaar & Sabrina Lorenz
Gerichtet an:
Bernd Rützel (SPD), Johannes Winkel (CDU), Marc Biadacz (CDU), Wilfried Oeller (CDU), Annika Klose (SPD), Heike Heubach (SPD), Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages
Die Bundesregierung plant ein Gesetz, das Barrierefreiheit in katastrophalem Ausmaß verhindert! Ein Gesetz, das Unternehmen schützt, die diskriminieren – statt uns Menschen mit Behinderung. Das Barrierefreiheit als „unzumutbare Belastung“ diffamiert!
Wenn wir jetzt nicht zusammenhalten, macht Deutschland einen gewaltigen Rückschritt in Sachen Inklusion. Und stellt Diskriminierung von Menschen mit Behinderung einen Freifahrtschein aus.
Mein Name ist René Schaar und ich lebe mit einer körperlichen Behinderung. Meine Mama wurde 2020 von einem Auto überfahren. Seitdem nutzt sie einen Rollator. Meine Oma saß die letzten Jahre ihres Lebens im Rollstuhl. Sie hatte Brustkrebs und brauchte gynäkologische Kontrolluntersuchungen. Doch keine Praxis in ihrer Nähe war barrierefrei. Meine Freunde Luis, Lisa und David nutzen einen Rollstuhl, Hannah wurde mit kurzen Beinen geboren und trägt Prothesen.
Mein Name ist Sabrina Lorenz und ich bin mit einer schweren Herzerkrankung geboren worden. Ich möchte mir aussuchen, wo ich lebe, mit wem ich meine Zeit verbringe und wo ich arbeite. Und das kann ich nicht. Ich bin komplett fremdbestimmt.
Barrierefreiheit entscheidet für viele Menschen darüber, ob wir gemeinsam ins Kino oder zum Sport gehen können, ob ein Arztbesuch möglich ist, ob man abends spontan in eine Kneipe kommt oder ob Treppen, fehlende Toiletten und andere Barrieren das alles verhindern.
Wir wollen nichts Besonderes:
René: „Ich will mit meiner Mama ins Kino.
Mit meiner Oma zu einer rollstuhlgerechten Arztpraxis.
Mit Luis und seinem E-Rollstuhl in die Kneipe.
Mit David und Lisa aufs Konzert, ohne dass Brandschutz als Vorwand dient, sie abzuweisen und mit Hannah in den Urlaub. Einfach so.“
Sabrina: „Ich will nicht spontan absagen müssen, weil der Aufzug zur Bahn noch immer kaputt ist. Ich will nicht erst vor Ort feststellen, dass die Toilette im Keller und für mich unzugänglich ist. Ich will mit meinen Freund*innen ins Konzert gehen und neben ihnen sitzen und mich nicht nur für eine entscheiden müssen, weil auf der Rollstuhltribüne nur ein Platz für eine Begleitung ist.“
Barrierefreiheit ist kein Luxus. Sie ist Voraussetzung für Teilhabe.
Deshalb fordern wir:
Schluss mit Schlupflöchern bei Barrierefreiheit! Das Behindertengleichstellungsgesetz muss so angepasst werden, dass Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft Pflicht wird! Baulich, digital, kommunikativ.
Wir Menschen mit Behinderung gehören zur Gesellschaft. Wir gehören in jeden Betrieb, an jeden Ort und auf jede Veranstaltung. Und wo wir heute noch nicht sind – werden wir morgen sein!
Worum es geht
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet Staaten, Barrierefreiheit gesetzlich durchzusetzen. Auch in der Privatwirtschaft. Das Behindertengleichstellungsgesetz, kurz BGG, soll dies in Deutschland eigentlich umsetzen, Diskriminierung verhindern und Barrieren abbauen.
Der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform droht Barrierefreiheit zur freiwilligen Option zu machen und schützt damit Unternehmen mehr als betroffene Menschen. Deshalb schlagen alle Alarm: Von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, AbilityWatch und Sozialheld*innen über Behindertenverbände wie die Lebenshilfe bis hin zur Senioren-Union der CDU.
Das perfide: Wenn Unternehmen keinen Bock auf Barrierefreiheit haben, gibt ihnen der Entwurf eine leichte Ausrede. Dort steht nämlich drin, dass alle baulichen Veränderungen oder Änderungen an Produkten und Dienstleistungen pauschal als „unzumutbare Belastung“ gelten. Barrierefreiheit wird so zum optionalen Extra statt zum verbindlichen Standard und Menschenrechte werden den Interessen profitorientierter Unternehmen untergeordnet.
Was wir brauchen
- Eine barrierefreie Privatwirtschaft – mit Härtefallregelung für Ausnahmen
- Die Regelung für Unternehmen, dass jegliche Veränderungen (baulich oder an Produkten) als „unzumutbare Belastung“ gelten, muss aus dem Gesetz gestrichen werden.
- Umgekehrt wäre es fair: Wer am Markt teilnimmt und Barrieren aufrechterhält, muss transparent darlegen, warum ein Abbau wirtschaftlich existenzbedrohend wäre. Die Orientierung am Umsatz (mit einer Härtefallklausel für geringe Margen) schafft klare Erwartungshaltungen, ohne kleine Betriebe in die Insolvenz zu treiben.
- Echte Sanktionen bei Verstößen
- Verstoßen Unternehmen gegen das BGG, indem sie diskriminieren, haben Betroffene keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das widerspricht den Vorgaben des European Accessibility Act (EAA), der „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ fordert. So bliebe Diskriminierung ein betriebswirtschaftlich kalkulierbarer „Gratis-Verstoß“.
- Wirksames Verbandsklagerecht
- Verbände müssen Unternehmen stellvertretend verklagen können. Diskriminierung ist ein strukturelles Problem, kein Einzelfall.
- Beweiserleichterung für Betroffene
- Der neue BGG-Entwurf verlangt den fast unmöglichen Vollbeweis. Ohne eine Beweiserleichterung / Beweislastumkehr (vgl. § 22 AGG) läuft das Diskriminierungsverbot ins Leere. Bei ausreichendem Verdacht müsste dann die Gegenseite beweisen, dass sie nicht diskriminiert hat.
- Keine Fristen für Beschwerden
- Betroffene haben nur vier Monate Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Viel zu kurz, sagen Fachleute – besonders für Menschen mit Sprachbarrieren ist das eine unfaire Hürde. Diese Frist muss komplett gestrichen werden.
- Kein staatliches Geld für Barrieren
- Jedes öffentlich gefördertes Projekt muss barrierefrei sein! Behörden müssen sicherstellen, dass Einrichtungen, Vereinigungen und juristische Personen des Privatrechts, an denen sie z. B. über Projektförderungen beteiligt sind, die geltenden Standards zur Barrierefreiheit vollumfänglich einhalten.
- Keine Ausnahmen für die Deutsche Welle
- Der Entwurf klammert „Rundfunkanstalten des Bundesrechts“ vom BGG aus. Hinter dieser Umschreibung verbirgt sich faktisch nur eine Organisation: die Deutsche Welle. Es ist vollkommen unverständlich, warum diese Ausnahme im Gesetzestext verankert wird. Für einen zu 100 % aus Steuermitteln finanzierten Sender wie die Deutsche Welle muss gelten: Wer die „Stimme Deutschlands“ sein will, muss für alle Menschen in und außerhalb Deutschlands wahrnehmbar sein. Alles andere gleicht einer gesetzlichen Erlaubnis zur Ausgrenzung.
Warum das alle betrifft
Barrierefreiheit ist kein Nischenthema, sondern betrifft uns alle: 24 % der Menschen in Europa leben mit einer Behinderung, in Deutschland haben 9 % einen Schwerbehindertenausweis – und 97 % der Behinderungen entstehen erst im Laufe des Lebens. Und es kann jede*n treffen: durch Unfall, Krankheit oder einfach im Alter.
Inklusive Infrastruktur ist deshalb kein Extra, sondern grundlegende Daseinsvorsorge, die alle schützt und niemandem schadet.
Jetzt ist der Moment, laut zu sein.
Für eine Reform, die ihren Namen verdient.
Erstunterzeichner*innen:
- Raúl Krauthausen, Inklusionsaktivist
- Matilda Jelitto, Musikjournalistin
- Ninia LaGrande, Moderatorin & Autorin
- Samuel Koch, Schauspieler
- Janis McDavid, Speaker
- Kübra Sekin, Schauspielerin
- Leonard Grobien, Schauspieler
- Katja Diehl, Autorin
- Karina Sturm, Journalistin
- Mitra Kassai, Oll Inklusiv
- Lovis Wiefelspütz und Alexander Källner, Hurdle The World
- David und Lisa Lebuser, SIT’N’SKATE
- Alina Buschmann, Aktivistin
- Luis Brandt, Schauspieler
- teilensWert e.V.
- AUTONOM LEBEN e.V.
- BuPFT e.V. – Bundesverband für PFFD, FFU, Fibula- und Tibiadefekte e.V.
- HAG – Hamburger AssistenzGenossenschaft eG