Brandenburg an der Havel will eine Katzenschutzverordnung einführen. Sie soll das "Leid freilebender Katzen reduzieren, Tierhalter stärker in die Verantwortung einbeziehen und zugleich eine rechtssichere Grundlage für Hilfeleistungen und tierschutzrechtliche Maßnahmen durch das zuständige Veterinäramt oder beauftragte Dritte schaffen", teilte die Stadt mit.
Die geplante Regelung sieht vor, dass freilaufende Katzen mit einem Mikrochip versehen werden müssen. Zudem soll es die Pflicht geben, alle gehaltenen Katzen zu registrieren. Vorgesehen ist außerdem eine Kastrationspflicht für Katzen mit unkontrolliertem Freigang.
Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht soll demnach auch für reine Wohnungskatzen gelten. Auch diese würden regelmäßig unbeabsichtigt durch offene Fenster, Türen oder bei Transporten entweichen und können laut Stadt ohne Kennzeichnung keinem Halter zugeordnet werden oder gelten gar irrtümlich als ausgesetztes Tier.
Grundproblem: Zu viele unkastrierte freilebende Katzen im Stadtgebiet
Hintergrund sei die seit Jahren zunehmende Zahl freilebender, unkastrierter Katzen im Stadtgebiet. Diese seien "ausschließlich auf unkastrierte, freilaufende Katzen, zurückgelassene oder ausgesetzte Katzen zurückzuführen", heißt es von der Stadt. Freiwillige Appelle an die Katzenhalter, ihre Tiere kastrieren zu lassen, hätten bislang keine Wirkung gezeigt.
Freilebende Katzen sind laut Entwurf der Katzenschutzverordnung Katzen, die nicht auf den Menschen und das Halten in Räumen sozialisiert wurden und keinem Halter zugeordnet werden können. Unter "Katze" versteht die Verordnung demnach sowohl männliche als auch weibliche Tiere der Art Hauskatze.
Tierschutzvereine und ehrenamtliche Helfer sollen entlastet werden
Mit der geplanten Katzenschutzverordnung sollen Tierschutzvereine und ehrenamtlich Engagierte entlastet werden, die sich bisher der Katzenproblematik annähmen. Auch Tierschutzaspekte und finanzielle Argumente führt die Stadt an. Freilebende Katzen, heißt es weiter, litten häufig an Verletzungen, Parasitenbefall, Infektionskrankheiten und Unterversorgung.
Zudem entstünden durch die Versorgung der Tiere der Stadt Brandenburg an der Havel und damit den Steuerzahlenden Kosten für Unterbringung und tierärztliche Versorgung von Fundkatzen. Denn, so steht es auch im Entwurf der geplanten Verordnung, dafür ist die Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel als untere Tierschutzbehörde vertreten durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zuständig.
Derzeit fängt der Tierschutzverein der Stadt die Katzen ein, behandelt und kastriert sie. Die Finanzierung erfolgt über Spenden und Landeszuschüsse. "Diese Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, da unkastrierte Freigängerkatzen aus Privatbesitz die Population kontinuierlich vergrößern", sagte die Amtstierärztin Tanja Wüste bereits im April zu der Thematik.
Stadtverordnetenversammlung berät Katzenschutzverordnung
Über die geplante Katzenschutzverordnung in Brandenburg an der Havel berät am Mittwochabend die Stadtverordnetenversammlung. Denkbar ist, dass dort der Entwurf für die Verordnung verabschiedet oder nochmal in einen Fachausschuss überwiesen wird.
Durch eine Änderung der Tierschutzzuständigkeitsverordnung [masgz.brandenburg.de] haben die Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg seit 2023 die Möglichkeit, für ihr Gebiet eine Katzenschutzverordnung zu erlassen, um den Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränken und so die Zahl freilaufender Streunerkatzen reduzieren zu können.
In Berlin ist seit Juni 2022 eine Katzenschutzverordnung zum selben Zweck in Kraft. Seitdem darf unkastrierten Katzen dort kein unkontrollierter freier Auslauf mehr gestattet werden. Wird dennoch eine solche Katze im unkontrollierten Auslauf aufgegriffen, kann behördlich angeordnet werden, sie unfruchtbar machen zu lassen. In Brandenburg an der Havel ist das ebenfalls so vorgesehen.
Mit Material von Claudia Baradoy und Michaela Grimm
Sendung: Antenne Brandenburg vom rbb, 27.05.2026, 14:30 Uhr
2 Kommentare
Die ein zu führende Katzenschutzverordnung ist gut zu heißen,zu begrüßen.
Er meint: die einzuführende Katzenschutzverordnung ist gutzuheißen zu begrüßen.