Studieninhalte (210 ECTS, max. bis WiSe 2029/30)
Im Folgenden fassen wir alle wichtigen Informationen zum Studiengang Bachelor of Laws in seiner bis einschließlich Wintersemester 2022/23 geltenden Form nach der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vom 5. August 2015 in der Fassung der 8. Änderungsordnung vom 27. März 2020.
Den Studiengang nach dieser Prüfungsordnung können Sie noch bis einschließlich Wintersemester 2029/30 beenden. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, die bereits pauschal sämtliche Gründe einer Studienverlängerung berücksichtigt und nicht verlängert werden kann. Für den Abschluss ist relevant, dass die letzte Prüfungsleistung spätestens am 31. März 2030 abgeschlossen wird.
Im Zuge der Reakkreditierung des Studiengangs Bachelor of Laws wurde dieser in größerem Stile verändert. In Zukunft schließt der Studiengang mit 180 ECTS ab. Der Bachelor of Laws geht in seiner neuen Form (Informationen hierzu auf den Seiten zuvor oder durch Klicken auf hier) ab dem Sommersemester 2023, beginnend ab dem 1. April 2023 an den Start. Eine Ein- bzw. Umschreibung in die neue Prüfungsordnung ist erstmalig ab dem 1. Dezember 2022 möglich.
Die Ausführungen auf dieser Unterseite stellen lediglich die Abweichungen zu den neuen, ab 1. April 2023 gültigen Regelungen!
Studienverlaufsplan
- Vollzeit mit 30 ECTS
- Teilzeit mit 20 ECTS
| 1. Semester | 2. Semester |
|---|---|
| 55100 Propädeutikum unter Einbeziehung einer Einführung in die Wirtschaftswissenschaften (10 ECTS) 55101 Allgemeiner Teil des BGB (10 ECTS) 31011 Externes Rechnungswesen (10 ECTS) | 55104 Staats- und Verfassungsrecht sowie Grundlagen des Europarechts (10 ECTS) |
| 3. Semester | 4.Semester |
| 55105 Arbeitsvertragsrecht (10 ECTS) | 55504 Strafrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS)* |
| 5. Semester | 6. Semester |
| 55109 Unternehmensrecht I: Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts (10 ECTS) | 55110 Internationales Privat- und Zivilprozessrecht (10 ECTS) |
| 7. Semester | |
| Wahlmodul 3 |
* Das Modul 55504 (Strafrecht Allgemeiner Teil) tritt ab dem Wintersemester 2024/25 (Beginn: 1. Oktober 2024) an die Stelle des Moduls 55107 (Einführung in das Strafrecht). Letzteres wird gestrichen und nicht mehr angeboten.
- Studierende, welche das Modul 55107 vor dem WiSe 2024/25 erfolgreich absolviert haben, müssen das Modul 55504 nicht belegen und auch nicht absolvieren, sondern setzen ihr Studium wie bisher fort.
- Studierende, welche das Modul 55107 bereits belegt haben, aber vor dem WiSe 2024/25 noch nicht absolviert haben, setzen ihr Studium mit dem Modul 55504 fort. Die Belegung des Moduls ist in diesem Fall gebührenfrei, wie bei einer Wiederholungsbelegung innerhalb der 4-Semester-Regelung. Außerdem stehen alle Prüfungsversuche, Freiversuche und ggf. Verbesserungsversuche zur Verfügung.
- Studierende, welche das Modul 55107 bislang weder belegt noch absolviert haben, setzen ihr Studium mit dem Modul 55504 fort. Es gelten die üblichen Regelungen für Gebühren und Prüfungsversuche.
Abweichungen im Details
Modulbelegung
Das Curriculum mit 210 ECTS beinhaltet im Gegensatz zur neuen Prüfungsordnung folgende Pflichtmodule:
- 31011 - Externes Rechnungswesen
- 31021 - Investition und Finanzierung
- 31031 - Internes Rechnungswesen
- 55110 - Internationales Privat- und Zivilprozessrecht
Folgende Module der neuen Prüfungsordnung können als Wahlmodule belegt werden:
| 55114 - Europarecht I 55115 - Europarecht II |
Folgende Module der neuen Prüfungsordnung sind hier kein Prüfungsgegenstand:
| 55116 - Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Juristen 55117 - Wirtschaftsstrafrecht 55118 - Verwaltungsprozessrecht |