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Warnung vor Wiederholung der Geschichte
Tag des Grundgesetzes: LSVD+ fordert verfassungsrechtlichen Schutz queerer Menschen
- Heute, 12:20h 2 Min.
Der Verband Queere Vielfalt (LSVD+) hat angesichts des am Samstag begangenen Tages des Grundgesetzes die Reform von Artikel 3 der deutschen Verfassung angemahnt. "Auch am 77. Geburtstag des Grundgesetzes bleiben LSBTIAQ* darin eine historische Leerstelle", erklärte LSVD+-Bundesvorstandsmitglied Andre Lehmann. "Wir fordern die umgehende Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes, der Menschen vor Diskriminierung schützt."
Das Grundgesetz sei die demokratische Antwort auf nationalsozialistisches Unrecht und habe gesellschaftliche Vorbildfunktion. "Dass queere Menschen darin nicht ausdrücklich erwähnt werden, ist und war ein historischer Fehler. Das Grundgesetz hat sie nicht vor schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen wie der Strafverfolgung nach Paragraf 175 geschützt. Das darf sich nicht wiederholen", so Lehmann.
Angesichts zunehmender Queerfeindlichkeit und des Erstarkens rechtsextremer Kräfte sei jetzt der Zeitpunkt zu handeln. Dazu habe der Bundesrat bereits im September 2025 einen Vorschlag auf Initiative mehrerer unionsgeführter Bundesländer beschlossen (queer.de berichtete3). Der Bundestag befasste sich aber bislang nicht mit dem Entwurf.
Konkret soll erreicht werden, dass Artikel 3 im Grundgesetz im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz "sexuelle Identität" erweitert wird. Aktuell lautet der Satz: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." 1994 wurde noch hinzugefügt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Alle demokratischen Parteien im Bundestag mit Ausnahme der Union fordern bereits seit Jahren eine entsprechende Reform, um einen Rückfall in alte Zeiten unwahrscheinlicher zu machen. Hintergrund ist, dass der Anti-Schwulen-Paragraf 175, den das Bundesverfassungsgericht 1957 in seiner Nazifassung noch ausdrücklich für rechtens erklärt hatte, erst im Jahr 1994 abgeschafft wurde. (dk)
Links
- https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/
- https://www.flickr.com/photos/foto_db/21841553278/
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=55192













