Nach einem tödlichen Messerangriff auf einen 28 Jahre alten Mann im Körnerpark in Berlin-Neukölln ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 24-Jährigen am Mittwoch des Mordes schuldig, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Der Tat war laut Gerichtsangaben ein Streit in sozialen Netzwerken vorausgegangen. Der Angeklagte hat sich demnach für die Beleidigungen rächen wollen. "Das ist pure Selbstjustiz", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß. Aus einem übersteigerten Ehrgefühl heraus habe der Angeklagte gehandelt.
Bei Fluchtversuch ins Straucheln geraten
Der Angeklagte hat Gerichtsangaben zufolge den Getöteten am 22. Juni 2025 im Körnerpark in Berlin-Neukölln gezielt aufgesucht und ein Jagdmesser gezogen. Der Mann sei in Todesangst davongerannt, dann aber ins Straucheln geraten. In der Nähe eines Brunnens habe der Angeklagte das Opfer eingeholt und vielfach zugestochen, hieß es. Nach dem Angriff sei er geflüchtet.
Der 28-Jährige starb laut Gerichtsurteil wenig später in einem Krankenhaus. Es sei schockierend mitzubekommen, wie gegenseitige Beleidigungen in der digitalen Welt zu einer solchen tödlichen Eskalation führen könnten, sagte der Richter. Bei dem Angriff im Park habe es sich um eine geplante Tat gehandelt und nicht um einen spontanen Entschluss. Aus niedrigen Beweggründen habe der Angeklagte auf den 28-Jährigen eingestochen.
Festnahme einen Tag nach der Tat
Der Angeklagte und das spätere Opfer hatten sich laut Ermittlungen vor der Tat über Monate hinweg über soziale Medien - unter anderem in Gruppentelefonaten - gegenseitig beleidigt. Seine Versuche, den 28-Jährigen direkt zu konfrontieren, hat der Angeklagte demnach ebenfalls live über eine Plattform dokumentiert.
Der 24-Jährige wurde einen Tag nach der Tat festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. In dem dreimonatigen Prozess hatte er die tödlichen Stiche zugegeben und erklärt, es sei aus der Situation heraus geschehen.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf einen Schuldspruch wegen Totschlags plädiert, dabei allerdings keinen konkreten Strafantrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sendung: rbb 88,8, 22.04.2026, 18 Uhr
Audio: rbb 88,8, 22.04.2026, Peter Klinke