EU-Vertrag
| Titel I - Gemeinsame Bestimmungen (Art. 1 - 8) |
(1) 1Fรผr die Abgrenzung der Zustรคndigkeiten der Union gilt der Grundsatz der begrenzten Einzelermรคchtigung. 2Fรผr die Ausรผbung der Zustรคndigkeiten der Union gelten die Grundsรคtze der Subsidiaritรคt und der Verhรคltnismรครigkeit.
(2) 1Nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermรคchtigung wird die Union nur innerhalb der Grenzen der Zustรคndigkeiten tรคtig, die die Mitgliedstaaten ihr in den Vertrรคgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele รผbertragen haben. 2Alle der Union nicht in den Vertrรคgen รผbertragenen Zustรคndigkeiten verbleiben bei den Mitgliedstaaten.
(3) 1Nach dem Subsidiaritรคtsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschlieรliche Zustรคndigkeit fallen, nur tรคtig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maรnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden kรถnnen, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.
2Die Organe der Union wenden das Subsidiaritรคtsprinzip nach dem Protokoll รผber die Anwendung der Grundsรคtze der Subsidiaritรคt und der Verhรคltnismรครigkeit an. 3Die nationalen Parlamente achten auf die Einhaltung des Subsidiaritรคtsprinzips nach dem in jenem Protokoll vorgesehenen Verfahren.
(4) 1Nach dem Grundsatz der Verhรคltnismรครigkeit gehen die Maรnahmen der Union inhaltlich wie formal nicht รผber das zur Erreichung der Ziele der Vertrรคge erforderliche Maร hinaus.
2Die Organe der Union wenden den Grundsatz der Verhรคltnismรครigkeit nach dem Protokoll รผber die Anwendung der Grundsรคtze der Subsidiaritรคt und der Verhรคltnismรครigkeit an.
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Rechtsprechung zu Art. 5 EUV
655 Entscheidungen zu Art. 5 EUV in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 10.03.2026 - 12 LC 99/24 Corona
Corona-Erlass; Wohnanschrift; Umweltinformationsrecht; Umweltinformation; ...
- EuGH, 04.10.2024 - C-541/20
Der Gerichtshof bestรคtigt weitgehend die Gรผltigkeit des Mobilitรคtspakets
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20
Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail)
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20
- EuGH, 18.12.2025 - C-448/23
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2 EUV - Art. 4 Abs. 3 EUV - Art. ...
- OLG Kรถln, 23.05.2025 - 15 UKl 2/25
Meta darf Daten aus รถffentlich gestellten Nutzerprofilen fรผr KI-Training ...
- EuGH, 16.02.2022 - C-157/21
Maรnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-157/21
Polen/ Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 151 Abs. 1 der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-157/21
- BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvR 547/21 Corona
Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21 Corona
Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes ...
- BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21 Corona
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-293/12
Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalรณn ist die Richtlinie รผber die ...
Querverweise
Auf Art. 5 EUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag รผber die Arbeitsweise der Europรคischen Union (AEUV)
- Allgemeine und Schluรbestimmungen
- Art. 352 (ex-Artikel 308 EGV)