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Ungarn

Gericht zweifelt CSD-Verbot an: Verfahren gegen Budapests Bürgermeister ausgesetzt

Im Verfahren gegen Gergely Karácsony fragt das Bezirks- das Verfassungsgericht, ob CSD- und "Homo-Propaganda"-Verbote rechtens sind.


Der strahlende Bürgermeister Gergely Karácsony bei der Abschlusskundgebung des CSD Budapest 2025 (Bild: karacsonygergely / facebook1)

  • 7. März 2026, 04:41h 3 Min.

Im Strafverfahren gegen Budapests Bürgermeister Gergely Karácsony wegen der offiziellen Verantwortung der letztjährigen CSD-Demo in der ungarischen Hauptstadt hat ein Gericht das Verfahren vorerst gestoppt. Stattdessen soll nun das ungarische Verfassungsgericht prüfen, ob die zugrunde liegenden Gesetze mit der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind.

Der jährliche Budapester Pride war am 28. Juni 2025 mit einer Rekordbeteiligung von rund 200.000 Menschen über die Bühne gegangen (queer.de berichtete2). Der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orbán hatte im Zuge einer queerfeindlichen Kampagne zuvor das Versammlungsgesetz dahingehend geändert, dass er wie von ihm angekündigt ein polizeiliches Verbot der Veranstaltung erwirken konnte (queer.de berichtete3). Konkret wurde das Gesetz so verändert, dass Versammlungen nicht den Jugendschutz beeinträchtigten dürfen. 2021 hatte das Parlament als vermeintlichen Jugendschutz eine Art "Homo-Propaganda"-Gesetz erlassen (queer.de berichtete4).

Karácsony hatte jedoch den CSD zu einer Veranstaltung der Stadt Budapest erklärt, womit sie nicht mehr unter die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes fiel. Die Staatsanwaltschaft, die von Orbán-Getreuen kontrolliert wird, leitete dennoch ein Strafverfahren gegen das grüne Stadtoberhaupt ein.

Verfassungsgericht soll CSD-Verbot prüfen

Zugleich hatte die Staatsanwaltschaft erhofft, einen öffentlichen Prozess umgehen zu können, in dem sie beantragte, den Fall im vereinfachten Verfahren mit einer Geldstrafe zu ahnden. Doch statt einem Strafbefehl bekam sie nun einen möglichen Bumerang: Das Bezirksgericht von Pest hat Zweifel an den rechtlichen Grundlagen des Verbots.

Das Gericht legte sowohl das Versammlungs-, als auch das "Propaganda"-Gesetz dem Verfassungsgericht vor. Es soll prüfen, ob die Normen ausreichend und klar bestimmt sind und nicht gegen die ungarische Verfassung sowie die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. So könnte das Recht auf Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt worden sein. Auch befürchtet das Gericht eine Diskriminierung von Mitgliedern der queeren Community und eine unrechtliche Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit.

Ungarn stehen entscheidende Wochen bevor

Das Verfassungsgericht muss dem Gericht innerhalb von 90 Tagen antworten. Die Entscheidung dürfte auch ein Strafverfahren gegen den Organisator des CSD in Pécs betreffen (queer.de berichtete5) und letztlich eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Community in Ungarn darstellen.

"Seit fast einem Jahr warnen ungarische zivilgesellschaftliche Organisationen davor, dass das Pride-Verbot einen direkten Angriff auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit darstellt", kommentierte die Organisation ILGA Europe. "Wir hoffen nun, dass das Verfassungsgericht das Gesetz sorgfältig im Lichte der ungarischen Verfassungsverpflichtungen, der internationalen Menschenrechtszusagen und des EU-Rechts prüfen wird." Der Schutz des Rechts auf friedliche Versammlung sei "unerlässlich für eine gesunde Demokratie".

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Über die Demokratie – und möglicherweise indirekt auch über eine politische Aufhebung der CSD-Verbote und ihrer Grundlagen – entscheiden am 12. April zudem die Wähler*innen. Umfragen zufolge könnte Orbán die Parlamentswahlen gegen seinen konservativen Herausforderer Péter Magyar verlieren. Dieser hatte sich im Vorjahr mit dem Pride nicht offen solidarisiert, zugleich aber betont, dass unter seiner Regierung niemand an der verfassungsmäßigen Ausübung der Versammlungsfreiheit gehindert werde. (cw)

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