Selten hat eine berufsrechtliche Entscheidung derart hohe Wellen geschlagen und solchen Unmut ausgelöst, wie das Urteil des Anwaltssenats1 zur Nichterfüllung der Kanzleipflicht bei Sitz in einem Büro-Center, wenn die Räumlichkeiten dort nicht dauerhaft, sondern nur bei Bedarf angemietet werden. Noch bevor die schriftlichen Urteilsgründe vorlagen, war sich der überwiegende Teil der in den sozialen Medien aktiven Anwaltschaft – einschließlich des Verfassers – einig, dass das Urteil die Berufsrealität im Jahr 2026 verkennt und nicht mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist. Die wenigen öffentlichen Gegenstimmen kamen vorwiegend aus dem Vorstand der RAK Berlin, welche das Urteil des Anwaltssenats gegen die Vorinstanz überhaupt erst erstritten hatte und hierfür vehement kritisiert wurde. Aber auch nach der Veröffentlichung der Urteilsgründe hielt die Kritik an und die ersten Urteilsbesprechungen sind durchweg kritisch.2 Der betroffene Kollege hat mittlerweile zudem Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil erhoben, so dass die Sache wohl noch nicht erledigt ist und das Thema die Anwaltschaft noch eine Weile umtreiben wird.3
Bevor die Urteilsgründe im Einzelnen untersucht und bewertet werden, ist zunächst ist ein kurzer Blick auf die Hintergründe der vermehrten Verlegung von Kanzleien in Büro-Center zu werfen, um so die Reichweite und Bedeutung des Themas für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen und damit auch die Empörung besser verstehen zu können:
Allerspätestens mit der Covid19-Pandemie hat das veränderte Kommunikationsverhalten weiter Teile der Bevölkerung auch den anwaltlichen Arbeitsalltag erreicht und so ist es in vielen Kanzleien mittlerweile gängige Praxis, dass die Beratung der Mandantschaft nur noch mittels Videotelefonie, E-Mail oder anderer Fernkommunikationsmittel erfolgt. Das betrifft nicht nur Unternehmensmandanten, sondern wird aufgrund der Zeitersparnis und flexibleren Handhabung auch vielfach von Verbrauchermandanten proaktiv eingefordert. Als Konsequenz hieraus geht die Nutzung der Kanzleiräume stark zurück und Kolleginnen und Kollegen berichten, dass sie teilweise seit Jahren keinen Mandanten mehr in ihren Büroräumen persönlich empfangen haben.
In Verbindung mit den Möglichkeiten des mobilen Arbeitens führt dies dazu, dass sich vermehrt Kolleginnen und Kollegen in sogenannten Büro-Centern einmieten. Dort erhalten sie eine Kanzleiadresse inklusive Kanzleischild und Klingel und können bei Bedarf kurzfristig einen Besprechungsraum anmieten. Ebenso wird dort ihre Post entgegengenommen und weitergeleitet oder für sie bis zur Abholung aufbewahrt. Die Wahrung der anwaltlichen Schweigepflicht wird durch entsprechende vertragliche Verpflichtungen der Mitarbeiter des Büro-Centers sichergestellt. Die Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen über beA, E-Mail und Telefon ist ebenfalls gewährt. Die eigentliche Mandatsbearbeitung erfolgt dann von zuhause aus oder unterwegs, je nach Tätigkeitsfeld und individuellen Vorlieben.
Dieses Kanzleimodell ist zumindest in Großstädten mittlerweile allgemeinhin bekannt. Ob und in welchem Umfang die RAK dieses Modell tatsächlich bewusst toleriert haben,4 lässt sich mangels Datenerhebung nicht abschließend beurteilen. Abseits des hier gegenständlichen Verfahrens sind aber keine Entscheidungen zu der Problematik bekannt geworden, was darauf hindeutet, dass die RAK in diesem Bereich zumindest keinen allzu großen Verfolgungseifer an den Tag gelegt haben.