Im Rahmen der Lenkungsausschusssitzungen des Projekts Zoll 2030 wurden wegweisende Entscheidungen für die zukünftige Struktur der Generalzolldirektion und der Ortsbehörden getroffen. Die Generalzolldirektion wird neben den Sonderbereichen Digitales und Bildung in einem Fachstrangmodell mit drei Hauptbereichen neu organisiert:
- Zölle und Steuern,
- Sicherheit und Vollzug
- sowie Zentrale Verwaltung
Durch die Bündelung von Verantwortungsbereichen wird der Wirkungsgrad erhöht und die Ortsebene entlastet. Mit Reduzierung der Schnittstellen und Etablierung unmittelbarer Verantwortlichkeiten können zudem die Ortsbehörden ihre Ressourcen effektiver einsetzen. Auch die Strukturen auf der Ortsebene werden spiegelbildlich angepasst, um 1:1-Beziehungen zu schaffen. Alle Ortsbehörden werden in dem Fachstrangmodell neu organisiert, das die fachlichen Verantwortungsbereiche bündelt. So werden zum Beispiel die Ermittlungseinheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten des Zolls zusammengeführt. Begleitend dazu werden Bürokratie abgebaut und digitale Transformationen vorangetrieben.
Die Maßnahmen zielen darauf ab, effizientere Strukturen zu schaffen, den Ressourceneinsatz flexibler zu gestalten und die Rolle des Zolls als Partner der Wirtschaft und Garant für die Innere Sicherheit zu stärken.
Das Projekt Zoll 2030 wurde zum 1. Januar 2026 von einem Umsetzungsstab innerhalb der Generalzolldirektion abgelöst, welcher die ausgearbeiteten Maßnahmen nun umsetzen soll. Diese stehen zudem unter dem Vorbehalt notwendiger gesetzlicher Anpassungen. Details werden gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2030 ihre volle Wirkungskraft entfalten.