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Reformstau

Queerpolitik unter Schwarz-Rot: Wo ist eigentlich Sophie Koch?

Wie sieht es aus mit der Änderung von Grundgesetz-Artikel 3, der Reform des Abstammungsrechts, dem Aktionsplan "Queer leben" und dem SBGG? Am Dienstag lud die Queerbeaufragte der Bundesregierung zu einem Gespräch ein.


Die sächsische Sozialdemokratin Sophie Koch ist seit Mai 2025 Queer­beauftragte der Bundes­regierung (Bild: Markus Kowalski)

Vielleicht hat sich die eine oder der andere schon gefragt: Wo ist eigentlich Sophie Koch? Was macht die Queerbeauftragte gerade, deren offizieller Titel ja eigentlich "Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt" heißt? Denn die letzten Nachrichten aus der Bundespolitik zum Thema Queer waren erschreckend genug. Denken wir nur an die Streichliste der Familienministerin Karin Prien im Förderprogramm "Demokratie leben" und den geplanten "Umbau"1, um nur ein Beispiel herauszugreifen.

Im Moment sieht es jedenfalls so aus, als sei bei allen offenen Fragen überall der Deckel drauf. Nichts tut sich, außer hie und da eine Meldung zur Schadensbegrenzung und Richtigstellung. Andererseits müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Prioritätenliste der Bundespolitik angesichts von steigenden Sprit- und Energiepreisen, andauernder Kriege, fehlendem Wirtschaftswachstum, Finanzierungslücken und dergleichen mehr keinen Platz für Queer lässt.

CSD-Demos als Machtfaktor

Dennoch, wie sieht es im Moment aus mit der Änderung von Grundgesetz-Artikel 3, mit dem Abstammungsrecht, mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)? Und wie sieht es aus mit dem Aktionsplan "Queer leben"? Sophie Koch lud am Dienstag Pressevertreter*innen zum Gespräch ein.

Also, was ist der Stand der Dinge? Mit Blick auf die wachsenden Angriffe auf die queere Community, nehme das Thema Sicherheit in der gesamten Regierung einen hohen Stellenwert ein. Nur dürften, so meine Einschätzung, trotzdem keine schnellen Erfolge zu erwarten sein. Aber ein Bewusstsein für die Problemlage ist wenigstens ein Anfang.

Andererseits erinnerte Koch daran, dass es keine andere Community in unserem Land gibt, die inzwischen so flächendeckend präsent ist. "Mehr als 200 Demonstrationen mit mehreren Millionen Teilnehmenden – das ist eine Ansage der Community, die niemand ignorieren kann", so die Queerbeauftragte. "Wir sollten diese Kraft, die wir damit haben, gemeinsam und solidarisch nutzen, um die Interessen queerer Menschen durchzusetzen."

Aber sie sagt auch, dass es gerade für die CSDs auf dem Land effiziente Sicherheitskonzepte braucht und sagt ebenso: "Niemand muss Angst haben, auf einen CSD zu gehen. Vorfälle wie im Jahr 2024 haben zu deutlich mehr Anstrengungen der Sicherheitsbehörden geführt."

Kein Fahrplan für Grundgesetz-Änderung

Für eine Änderung von Grundgesetz-Artikel 3, bei der die sexuelle Identität als ein schutzwürdiges Merkmal aufgenommen werden soll, gibt es eine parteiübergreifende Zustimmung. Das heißt aber nicht, dass es dafür bereits einen Fahrplan gibt. Zumal die Änderung des Artikel 3 sinnvollerweise zusammen mit anderen Grundgesetzänderungen als ein Paket geschnürt wird. Nach meiner Einschätzung dürfte das dauern, doch Koch gab sich optimistisch.

Beim Abstammungsrecht, bei dem ja schon die Ampel-Regierung mächtig vorgearbeitet hatte und deshalb das Rad nicht neu erfunden werden muss, wartet die Regierung derzeit auf das Bundesverfassungsgericht. Denn dort steht schon länger ein Fall zur Entscheidung an, der Fragen des Abstammungsrechts betrifft. Wir erinnern uns, dass es ja bereits einen Gesetzentwurf gab.

Sollte allerdings das Bundesverfassungsgericht nun doch nicht zu Potte kommen, gibt es von der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig Überlegungen, endlich diese schon so lange offene Baustelle zu schließen. Die Regenbogenfamilien warten jedenfalls dringend darauf – und vergesst vor allem nicht die trans Eltern!

Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt

Beim Selbstbestimmungsgesetz heißt es von Koch kategorisch: Das bleibt! Was aktuell ansteht, das ist ein Rechtsgutachten, an dem noch gearbeitet wird. In diesem Zusammenhang steht eine "kleine" Evaluierung an zu den Stichworten Frauen, Jugend und Kinder. Unklar, ob das im Juni tatsächlich auf dem Tisch liegen wird, aber es kommt. Und kommen wird auch die "große" Evaluierung des SBGG, deren Endergebnis aber erst für 2029 zu erwarten ist. Wobei hier noch nicht bekannt ist, welches Wissenschaftsteam den Zuschlag erhält, um in Zusammenarbeit mit dem Ministerium die Evaluierung vorzunehmen.

Koch kritisiert hier insbesondere die von rechts geschürte Debatte: "Wenn Einzelne aus dem rechten Spektrum das Selbstbestimmungsgesetz angreifen, dann erwarte ich von der Politik Ruhe und Besonnenheit statt Schnappatmung. Schon jetzt zeigt sich: Das Selbstbestimmungsgesetz war und ist richtig: Es hat vielen Menschen konkret geholfen und steht nicht zur Disposition. Einzelne Fälle rechtfertigen keine Einschränkung von Rechten für viele. Nur weil es Leute gibt, die Steuern hinterziehen, schafft man auch nicht gleich Steuern ab."

"Unglückliche" Kommunikation beim Aktionsplan "Queer leben"

Bei der Umsetzung des Aktionsplans "Queer leben" hatte es von Seiten des Familienministeriums eine "unglückliche" Kommunikation gegeben, denn natürlich werden die beschlossenen Maßnahmen aus diesem Aktionsplan, verteilt auf unterschiedliche Ministerien, umgesetzt. Daran ändert sich nichts. Auch wird deren Umsetzung im zwei-Jahres-Rhythmus evaluiert. Das heißt: Ende 2026 wird die Queerbeauftragte dafür das Startzeichen geben. Auch hieß es, dass weitere Maßnahmen angeregt werden sollen.

Anders liegt der Fall beim Programm "Demokratie leben". Hier war die Ansage unmissverständlich: Das Programm wird neu aufgestellt, und die bisher geförderten Projekte laufen zum Jahresende aus. So soll die Förderung für mehr als 200 Projekte gestrichen werden, betroffen sind möglicherweise auch queere Initiativen.

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Vorsichtige Kritik an der Ministerin

Interessant wird allerdings werden, was Karin Prien in die Förderrichtlinien eines dann umgebauten Programms schreiben lässt. Die Förderwürdigkeit ist festzumachen an bestimmten Begriffen, die in den Richtlinien enthalten sein müssen. Wenn da nicht queer drinsteht oder Rassismus oder was auch immer, wird es keine entsprechenden Projekte geben.

"Diese Neuausrichtung des Bundesprogramms wäre für viele queere Träger und Projekte eine Katastrophe", erklärt Koch. "Ich verstehe, dass so große Bundesprogramme auch angepasst werden müssen, aber nun droht, dass mühsam Aufgebautes leichtfertig einer vergifteten Debatte geopfert wird. Ich erwarte von Karin Prien, dass sie die Bedenken der Kritiker*innen ernst nimmt und bei der Neustrukturierung Anpassungen vornimmt – insbesondere was die staatliche Förderung von Vielfalt anbelangt."

Koch erinnerte zu Recht daran, dass die Förderung von Vielfalt sehr wohl im Koalitionsvertrag stehe, auch wenn Frau Prien, wie wir im "taz"-Interview lesen konnten, das offenbar anders sieht. Nur liegt die Entscheidungskompetenz für die Förderrichtlinien bei der Ministerin. Let's see what happens.

Kein unmittelbarer Zugang zur Regierungsarbeit

Was der Queerbeauftragten aus meiner Sicht fehlt, das ist ein unmittelbarer Zugang zur Regierungsarbeit, an welcher Schnittstelle das auch immer denkbar wäre. Denn so bleibt ihre Position weitgehend eine, die – außer Optimismus und Goodwill – im Grunde nicht viel mehr einzusetzen hat. Das macht es nicht gerade einfach, die Rechte der queeren Community zu verteidigen. Aber Sophie Koch bleibt dran.

-w-

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