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Registrierung von geschlechtlichen Minderheiten

Petition gegen geplanten trans Sonderregister in Bundestagsausschuss

Queere Organisationen wehren sich gegen die Einführung von Sonderregistern zur Erfassung von trans und nichtbinären Menschen. Das Innenministerium verteidigte im Petitionsausschuss dagegen die neuen queeren Listen.


Petent Kai Alexander Cremers im Petitionsausschuss des Bundestages (Bild: Parlamentsfernsehen)

  • 23. März 2026, 13:31h 3 Min.

Das Bundesinnenministerium hat am Montag im Petitionsausschuss die geplante Einführung eigener Register zur Erfassung von trans- und nichtbinären Personen verteidigt. Innenstaatssekretärin Daniela Ludwig (CSU) erklärte, es würden kein "Sonderregister" geschaffen, vielmehr würde der bisherige Geschlechtseintrag lediglich "historisiert" – in Übereinstimmung mit dem Selbstbestimmungsgesetz.

Die Verordnung (PDF1) war im vergangenen Juli bekanntgeworden und sieht im Meldewesen neue zusätzliche Dienstblätter bzw. Datensätze zum früheren Geschlechtseintrag vor. Das Ministerium von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) begründet das vor allem mit einem Bedürfnis nach Nachverfolgbarkeit. Queere Verbände kritisierten jedoch den Entwurf scharf (queer.de berichtete2). Der Berliner Queerbeauftragte Alfonso Pantisano warnte sogar vor der Wiedereinführung von Rosa Listen wie im Nationalsozialismus. "Diese Listen sorgten dafür, dass Nachbarn zu Denunzianten wurden, dass Menschen abgeholt und deportiert wurden. Und dass der Staat wusste, wo sie wohnten, wie sie hießen, wann sie geboren wurden — weil der Staat sie niemals für gleichwertig hielt", so Pantisano im letzten Jahr (queer.de berichtete3). Gegen das Vorhaben hatten mehr als 41.000 Menschen eine Petition beim Bundestag unterzeichnet.

"In der Community herrscht Angst"

Petent Kai Alexander Cremers verwies in der Anhörung darauf, dass es unter dem alten Transsexuellengesetz eine "Auskunftssperre" gab, um Diskriminierungen zu verhindern. Über die Verordnung werde das jetzt ausgehebelt. "In der Community herrscht Angst – Angst vor Erfassung, Angst vor Listen", sagte Cremers. Betroffene würden von der Bundesregierung nicht gehört werden. Er verwies auf die Rosa Listen aus der Vergangenheit, die zur Unterdrückung queerer Menschen verwendet worden seien. Zudem gebe es Anzeichen, dass sich ähnliches auch in demokratischen Systemen wiederholen könnte. Er erklärte, dass etwa in den USA trans Menschen erfasst werden würden und dass die transfeindliche Regierung im Bundesstaat Kansas kürzlich entschieden habe, die Führerscheine von eingetragenen trans Menschen pauschal für ungültig zu erklären (queer.de berichtete4).

In der Sitzung wandten sich die Oppositionspolitiker*innen Nyke Slawik (Grüne) und Maik Brückner (Linke) gegen die Pläne der Bundesregierung. "Historisierung und Archivierung ist das eine. Aber was sie jetzt machen mit der neuen Verordnung ist das Weitergeben dieser Daten an alle möglichen Behörden", so Slawik. Staatssekretärin Ludwig appellierte die Opposition, dem deutschen Staat mehr zu vertrauen: "Ich bin da vielleicht anders als Sie durchaus vertrauensvoll dem deutschen Staat gegenüber unterwegs, dass ich mir denke, [...] das kann schon funktionieren und wird auch funktionieren."

Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) hat am Montag noch einmal die Pläne des Bundesinnenministeriums scharf kritisiert. "Begründet werden die Änderungen mit der Nachvollziehbarkeit und Identifizierbarkeit einer Person sowie der vermeintlichen Durchsetzung des Offenbarungsverbots", heißt es in einer Stellungnahme.

"Aus Sicht der Verbände ist der massive Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung durch die Erweiterung des persönlichen Datensatzes und der Datenweitergabe jedoch nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig." Eine zusätzliche Kennzeichnung sei überflüssig, da die Identität einer Person durch bestehende Register wie das Bundeszentralregister jederzeit nachvollziehbar bleibe. "Auch Sicherheitsbehörden haben bei Bedarf dort Zugriff." Der Schutz der geschlechtlichen Identität sei im deutschen Grundgesetz dagegen nicht verankert. "Angesichts steigender Zahlen von Hasskriminalität gegenüber trans*, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen ist es dringend notwendig, die geschlechtliche und sexuelle Identität im Grundgesetz zu schützen und nicht durch zusätzliche Kennzeichnungen offenzulegen", so die Argumentation. (dk)

Kommentar von Nora Eckert: "Transfeindlichkeit als Liste bleibt möglich"5

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