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Kommentar
Warum wir den Rechtsextremisten Liebich weiterhin Sven nennen
Die Änderung des Geschlechtseintrags von Sven Liebich ist eine erkennbare Fake-Aktion. Ihm geht es einzig um Provokation. Das Selbstbestimmungsgesetz hat nicht versagt.
Spielt gern das Opfer: Sven Liebich im Jahr 2020 mit "Maulkorb"-Maske als Angeklagter vor Gericht in einem Prozess wegen Verleumdung und Beleidigung (Bild: IMAGO / Steffen Schellhorn)
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22. Januar 2025, 15:44h 3 Min.
Hat ausgerechnet queer.de gegen das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) verstoßen? Wieso "misgendern" wir den rechtsextremen Aktivisten Sven Liebich, der jetzt doch im Ausweis offiziell Marla Svenja heißt, empörten sich rechte Trolls und selbst User*innen aus der Community. Haben nicht auch Neonazis ein Recht auf Selbstbestimmung?
Wer so argumentiert, geht Liebich auf den Leim, der sich genau diese Spaltung der queeren Community erhofft hat – und sich vermutlich köstlich über die ganze Aufregung über seine vermeintliche Transition amüsiert. Für ein "echtes" trans Coming-out gibt es keinerlei Ansatzpunkte. Sven Liebich, der vor anderthalb Jahren vor "Transfaschismus" warnte und queere Menschen als "Parasiten der Gesellschaft" bezeichnete, sich erst letztes Jahr über "indoktrinierte" Kinder beim CSD empörte, die "nicht wissen, welches Geschlecht sie gerade haben", soll plötzlich eine trans Frau sein? Nein, diesem cis Mann geht es einzig um Provokation und darum, die LGBTI-Community und die Demokratie in Deutschland verächtlich zu machen.
Seine Abmahnungen haben keine Chance auf Erfolg
Das zeigen auch seine kalkulierten Abmahnungen, mit denen er mit Hilfe einer Anwaltskanzlei gegen das vermeintliche Misgendern in Medien vorgeht und aufgrund der angeblichen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte sogar Schmerzensgeld verlangt. Natürlich ist das Offenbarungsverbot im Selbstbestimmungsgesetz für trans, inter und nichtbinäre Menschen richtig und wichtig, doch der vom Verfassungsschutz beobachte Neonazi kann sich nicht darauf berufen. Das SBGG erlaubt bei öffentlichem Interesse explizit die Nennung des Deadnames, zudem hat der Hallenser Neonazi gegenüber der "Mitteldeutschen Zeitung" seine vermeintliche neue Geschlechtsidentität selbst zum Thema gemacht. Die Inanspruchnahme des SBGG ist auch keine Rehabilitation. Von Liebichs Drohungen sollten sich Medien nicht einschüchtern lassen.
Ebenso absurd sind die Stimmen etwa aus der Union, die nun groß tönen, sie hätten ja schon immer vor einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes gewarnt. Ja, Sven Liebich hat das SBGG missbraucht, um Unruhe zu stiften – aber sein neuer Vorname und Geschlechtseintrag haben keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheit in Deutschland. Seine weitere Strafverfolgung ist sichergestellt, und er kommt bei einer rechtskräftigen Verurteilung nicht automatisch in den Frauenknast. Die Grundrechte von Straftäter*innen können eingeschränkt werden. Viele Bundesländer sehen in ihren Strafvollzugsgesetzen Einzelfallregelungen vor, mögliche Gesetzeslücken gilt es zu schließen. Mit seinem Vollbart darf Herr Liebich übrigens nicht mal in die Frauensauna. Viel Lärm also um nichts.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat sich bewährt
Das neue Selbstbestimmungsgesetz hat nicht versagt, im Gegenteil. Mit seiner offensichtlichen Fake-Aktion will der Rechtsextremist doch nur ablenken von dem großen Erfolg der Ampel-Reform. Tausende trans, inter und nichtbinäre Menschen in Deutschland haben seit November ohne ein entwürdigendes Verfahren endlich einen Geschlechtseintrag und Vornamen wählen können, die zu ihnen passen. Für alle Betroffenen eine enorme Erleichterung. Auf den Standesämtern flossen nicht selten Freudentränen.
Der SBGG hat sich bewährt, daran ändert auch die praktisch bedeutungslose Provokation von Sven Liebich nichts. Wir sollten ihn – und mögliche Nachahmer – einfach ignorieren.
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