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Juristischer Widerstand

Liebich wehrt sich gegen Auslieferung nach Deutschland

Rechtsextremist Sven (Marla Svenja) Liebich will nicht nach Sachsen zurückkehren.


Sven Liebich macht auf Social Media Werbung für seine Sache (Bild: IMAGO / Hanno Bode)
  • Heute, 12:32h 3 Min.

Der in Tschechien festgenommene verurteilte deutsche Rechtsextremist Sven alias Marla Svenja Liebich lehnt seine Auslieferung nach Deutschland ab. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft Halle. Zuvor hatte der MDR berichtet.

Die Staatsanwaltschaft Halle habe die Information von den tschechischen Behörden erhalten, sagte Cernota weiter. Im nächsten Schritt müsse nun ein tschechisches Gericht darüber entscheiden, ob Liebich nach Deutschland ausgeliefert wird. Wie lange dies dauert, sei derzeit nicht absehbar. Laut Expert*innen kann Liebich seine Auslieferung höchstens verzögern, aber wohl nicht verhindern.

Nach langer Fahndung in Tschechien geschnappt

Liebich war nach monatelanger Fahndung in Europa vor einigen Tagen im tschechischen Schönbach bei Asch festgenommen und in Polizeigewahrsam genommen worden (queer.de berichtete1). Bei der Festnahme soll Liebich nach einem Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" Männerkleidung getragen haben. Außerdem sei sein Kopf kahlrasiert gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Festnahme angekündigt, einen Antrag auf Auslieferung zu stellen. Bei einer Auslieferung soll Liebich nach Chemnitz gebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt wäre die sächsische Justiz zuständig.

Der jetzt 55-jährige Liebich war im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volks­verhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Anfang 2025 war dann bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hatte ändern lassen (queer.de berichtete2).

Zuvor hatte Liebich stets gegen trans Menschen polemisiert – und etwa vor "Transfaschismus" gewarnt. Beobachter*innen gehen daher davon aus, dass Liebich das Selbstbestimmungsgesetz nur zur Provokation benutzt. Zuletzt kündigte der auch wegen antisemitischer Äußerungen berüchtigte Aktivist etwa an, dass er seinen Namen in Anne Frank ändern wolle (queer.de berichtete3).

Die Änderung von Liebichs Geschlechtseintrag war auch Thema in der Politik. Politiker*innen der Union haben bereits mehrfach auf den Fall verwiesen, um gegen das Selbstbestimmungsgesetz Stimmung zu machen (queer.de berichtete4). Auch die AfD argumentiert, dass wegen Liebich das Selbstbestimmungsgesetz wieder abgeschafft werden müsse. LGBTI-Organisationen warnen seither gebetsmühlenartig, der Fall könne von Gegner*innen des Selbstbestimmungsgesetzes instrumentalisiert werden.

Rechte Parteien nutzten Liebich für Kulturkampf

Union und AfD schürten insbesondere die Angst, dass männliche Straftäter mit Hilfe des Selbstbestimmungsgesetzes in Frauengefängnissen untergebracht werden würden. Allerdings gibt es dafür bereits heute keinen Automatismus: So berichtete "Legal Tribune Online"5, dass die endgültige Entscheidung der Zuordnung in ein Frauen- oder Männergefängnis bei der JVA selbst liege. Das müsse in einem Aufnahmegespräch geprüft werden. Gäbe es eine Gefahr für "Sicherheit und Ordnung", wäre eine Verlegung möglich. Auch der Jurist Christian Rath erklärte in einem "taz"-Beitrag6: "Wer das Geschlecht nur zu Provokationszwecken ändert, wird im Strafvollzug voraussichtlich weiter als Mann behandelt."

Liebich war auch juristisch gegen seine Bezeichnung in der Presse als Mann vorgegangen, wegen angeblicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Dies hatte aber keinen Erfolg. Auch ein Einspruch beim Presserat wurde einstimmig abgewiesen, denn es sei wahrscheinlich, dass Liebich "die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren und den Staat vorzuführen". (dpa/cw)

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