Klagen gegen Südwestrundfunk

Rundfunkbeitrag vor Gericht

Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus 2025 gibt es vermehrt Klagen gegen den Rundfunkbeitrag. Jetzt werden Klagen gegen den SWR vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verhandelt.

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Von Autor/in Max Bauer

Rundfunkgebühren vor dem VGH Mannheim

Es sind insgesamt neun Klägerinnen und Kläger, über deren Klagen jetzt vor dem obersten Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg, dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim, verhandelt wird. Die Klägerinnen und Kläger wollen den Rundfunkbeitrag nicht zahlen und hatten gegen den Südwestrundfunks geklagt. Ihre Argumente sind unter anderem: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde seinen Programmauftrag nicht erfüllen. Für den Rundfunkbeitrag gebe es für den Einzelnen keine adäquate Gegenleistung. Insgesamt werde zu einseitig berichtet, es mangele an Meinungsvielfalt im Programmangebot.

Bei ihrem Vorgehen gegen den Rundfunkbeitrag berufen sich die Klägerinnen und Kläger auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus dem Oktober 2025. Das Bundesverwaltungsgericht hatte damals entschieden, dass Klagen gegen den Rundfunkbeitrag grundsätzlich möglich sind. Zuvor hatten Gerichte solche Klagen immer als unzulässig abgewiesen. Mit dem Argument, Nutzerinnen und Nutzer, die mit dem öffentlich-rechtlichen Programm unzufrieden sind, könnten sich mit sogenannten Programmbeschwerden an die Rundfunkräte der Sender wenden.

Bundesverwaltungsgericht hat Weg frei gemacht

Bisher wurde das so gehandhabt, bis das Bundesverwaltungsgericht 2025 den Weg für Klagen vor den Verwaltungsgerichten frei gemacht hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings die Hürden für einen gerichtlichen Erfolg sehr hochgelegt. Es reiche nicht aus, dass Kläger Kritik an einzelnen Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen haben. Der Rundfunkbeitrag, den jeder Haushalt und jede Betriebsstätte entrichten muss, sei nur dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen "über einen längeren Zeitraum evidente und regelmäßige Defizite in Sachen Meinungsvielfalt" erkennen lassen würde.

Klägerinnen und Kläger, die den Beitrag nicht mehr zahlen wollen, müssten also nachweisen, dass über einen längeren Zeitraum deutliche Mängel bei der Meinungsvielfalt im Programm gibt. Und zwar in den konkreten Fällen nicht nur beim SWR, sondern bei allen Sendern von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Klage gegen SWR vor Verwaltungsgerichtshof Mannheim

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss eine Rundfunkbeitragsklage also drei Hürden nehmen. Erstens muss ein Kläger hinreichende Anhaltspunkte vorlegen, dass alle ARD-Sender über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nicht die notwendige Meinungsvielfalt erreichen. In der Regel wird dafür das Gutachten eines Sachverständigen notwendig sein. Zweitens muss das angerufene Gericht diesen Vorwurf prüfen und selbst solche heftigen Missstände bei den Öffentlich-Rechtlichen feststellen. Und Drittens muss das zuständige Gericht, sollte es solche Missstände erkennen, die Frage dann dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Nur Karlsruhe könnte am Ende entscheiden, ob der Rundfunkbeitrag weiterhin gerechtfertigt ist oder nicht.

Die Klagen gegen den SWR wurden von den Verwaltungsgerichten in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Sigmaringen, also von allen Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg abgewiesen. Nun muss der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, die neun Klagen verhandeln. In der nächsten Woche sollen dann die Entscheidungen des VGH kommen.

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