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Wegweisendes Urteil

EuGH stärkt die Rechte von trans Menschen in der EU

Eine in einem EU-Staat amtlich festgestellte Geschlechtsidentität muss in allen 27 EU-Staaten anerkannt werden, urteilte der Europäische Gerichtshof. Hintergrund ist der Fall eines trans Manns aus Rumänien.


Der Europäische Gerichtshof auf dem Luxemburger Kirchberg-Plateau ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (Bild: 1 uxofluxo / wikipedia2)

  • 5. Oktober 2024, 12:00h 2 Min.

Lässt jemand seine Geschlechtsidentität in einem EU-Mitgliedsstaat rechtlich neu anerkennen, gilt das auch in anderen Mitgliedsstaaten. Eine Verweigerung der Anerkennung verstoße gegen die Rechte von EU-Bürger*innen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Freitag. Es ging um den Fall eines trans Manns aus Rumänien (Az. C-4/23).

Der Kläger zog 2008 nach Großbritannien, nahm neben der rumänischen auch die britische Staatsbürgerschaft an, ließ sich dort 2020 rechtlich als männlich anerkennen und änderte Vornamen und Anrede. Das Verfahren wurde vor dem Brexit eingeleitet, aber erst während der Übergangszeit abgeschlossen. Im Mai 2021 beantragte er bei den rumänischen Behörden, seine männliche Geschlechtszugehörigkeit und seinen neuen Vornamen einzutragen und ihm eine neue Geburtsurkunde auszustellen.

EuGH betont Freizügigkeit von trans Menschen

Die rumänischen Behörden lehnten diese Anträge aber ab. Sie forderten ihn unter Berufung auf eine nationale Regelung auf, vor rumänischen Gerichten ein neues Verfahren zur Feststellung seiner Geschlechtsidentität anzustrengen. Daraufhin zog der trans Mann vor ein Gericht in Bukarest. Dieses fragte den EuGH, ob die rumänische Regelung mit EU-Recht vereinbar sei (queer.de berichtete3).

Der EuGH antwortete nun, dass die Verweigerung der Anerkennung der Geschlechtsidentität die Rechte von Bürger*innen behindere, konkret das Recht, sich frei zu bewegen und aufzuhalten. Wie der Vorname stelle nämlich das Geschlecht ein grundlegendes Element der persönlichen Identität dar. Es könne im Alltag zu Problemen beim Nachweis der eigenen Identität kommen und auch zu schwerwiegenden Nachteilen im Beruf, im Privatleben oder bei Verwaltungsvorgängen.

Rumänisches Gericht an Rechtsauffassung des EuGH gebunden

Es sei nicht gerechtfertigt, dass Betroffene ein neues Verfahren zur Feststellung ihrer geschlechtlichen Identität führen müssten, das möglicherweise zu einem anderen Ergebnis komme als das bereits abgeschlossene Verfahren des anderen Mitgliedsstaats.

Der Brexit spiele hier keine Rolle, weil das britische Verfahren schon zuvor beziehungsweise in der Übergangszeit abgeschlossen worden sei, erklärte der EuGH. Über den konkreten Fall muss nun das rumänische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits in der Vergangenheit das Recht von queeren Menschen auf Freizügigkeit gestärkt. Im Dezember 2021 verkündete das Höchstgericht etwa, dass Bulgarien die Tochter eines in Spanien lebenden bulgarisch-britischen lesbischen Ehepaares als Bulgarin anerkennen muss (queer.de berichtete4). (cw/AFP)

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