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Halle
Fall Liebich: Amtsgericht will über Änderung des Geschlechtseintrags entscheiden
Der queerfeindliche Rechtsextremist Sven Liebich hatte nach einer Verurteilung wegen Volksverhetzung seinen Geschlechtseintrag ändern lassen. Nun wird ein Gericht entscheiden, ob dies rechtens war.
Sven alias Marla Svenja Liebich inszeniert sich auf Social Media als verfolgte Unschuld (Bild: IMAGO / Hanno Bode)
- 12. März 2026, 03:51h 3 Min.
Das Amtsgericht Halle will darüber entscheiden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht der verurteilten rechtsextremen Person Sven alias Marla Svenja Liebich rückgängig gemacht werden können. "Eine Entscheidung ist noch nicht ergangen. Wann eine solche ergehen wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden", sagte ein Sprecher des Amtsgerichts auf Anfrage.
Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach schon im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet. Mehrere Medien hatten berichtet, zunächst "MDR Investigativ" (queer.de berichtete1).
Der jetzt 55-jährige Liebich war im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Immer wieder hatten sich auch vorher schon verschiedene Gerichte mit anderen Vorfällen beschäftigt, bei denen Liebich involviert war. Es wurde allerdings nie eine Haftstrafe verhängt.
Liebich weiterhin nicht in Haft
Anfang 2025 war dann bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hatte ändern lassen (queer.de berichtete2). Zuvor hatte Liebich stets gegen trans Menschen polemisiert – und etwa vor "Transfaschismus" gewarnt.
Liebich sollte Ende August 2025 die Haft in der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz (Sachsen) antreten, einem Frauengefängnis. Liebich war damals jedoch nicht erschienen, seitdem wird gefahndet (queer.de berichtete3). Bislang haben weder Polizei noch Staatsanwaltschaft einen Sucherfolg vermeldet.
Behörden müssen Liebich Chance zur Äußerung geben
Der Saalekreis im Süden Sachsen-Anhalts kann einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Halle stellen, weil das Standesamt, dessen Geburtenregister berichtigt werden würde, im Saalekreis liegt. Das Verfahren wegen einer möglichen Berichtigung des Registers ist nach Angaben des Gerichts nicht öffentlich. Liebich muss im Laufe des Verfahrens jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, angehört zu werden. Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, nimmt das Verfahren weiter seinen Lauf.
Nach Angaben des Saalekreises war im Dezember 2025 ein "verfahrenseinleitender Antrag zur Berichtigung der bestehenden Eintragung nach § 48 Personenstandsgesetz" gestellt worden. Dies sei "in enger Abstimmung und Zusammenwirkung mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt" geschehen, so eine Sprecherin.
Fall Liebich fachte Streit ums Selbstbestimmungsgesetz an
Die Änderung von Liebichs Geschlechtseintrag war auch Thema in der Politik. Politiker*innen der Union haben bereits mehrfach auf den Fall verwiesen, um gegen das Selbstbestimmungsgesetz Stimmung zu machen (queer.de berichtete4). Auch die AfD argumentiert, dass wegen Liebich das Selbstbestimmungsgesetz wieder abgeschafft werden müsse. LGBTI-Organisationen warnen seither gebetsmühlenartig, der Fall könne von Gegner*innen des Selbstbestimmungsgesetzes instrumentalisiert werden.
Union und AfD schürten insbesondere die Angst, dass männliche Straftäter mit Hilfe des Selbstbestimmungsgesetzes in Frauengefängnissen untergebracht werden würden. Allerdings gibt es dafür bereits heute keinen Automatismus: So berichtete "Legal Tribune Online"5, dass die endgültige Entscheidung der Zuordnung in ein Frauen- oder Männergefängnis bei der JVA selbst liege. Das müsse in einem Aufnahmegespräch geprüft werden. Gäbe es eine Gefahr für "Sicherheit und Ordnung", wäre eine Verlegung möglich. Auch der Jurist Christian Rath erklärte in einem "taz"-Beitrag6: "Wer das Geschlecht nur zu Provokationszwecken ändert, wird im Strafvollzug voraussichtlich weiter als Mann behandelt." (dpa/cw)
Mehr zum Thema:
» Warum wir den Rechtsextremisten Liebich weiterhin Sven nennen (22.01.2025)7
Links
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=57133
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=52273
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=54869
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=55547
- https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sven-marla-svenja-liebich-strafvollzug-rechtsextremismus-haft-trans
- https://taz.de/Missbraeuchliche-Geschlechtsaenderung/!6062893/
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=52364












