Fragen Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt bei Ihrem nächsten Termin, ob TENS oder EMS eine geeignete Therapie für Ihre Beschwerden ist. Diese können Ihnen ein TENS-/EMS-Therapiegerät auf Rezept verordnen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
Falls Ihre Arztpraxis Ihnen ein Rezept für ein TENS-/EMS-Therapiegerät ausstellt, wird dies in den meisten Fällen direkt von Ihrer Praxis an uns weitergeleitet. Sollte Ihre Arztpraxis Ihnen das TENS-/EMS-Rezept aushändigen, schicken Sie dies bitte in einem frankierten Briefumschlag umgehend und im Original an nachstehende Anschrift:
schwa-medico GmbH
Wetzlarer Str. 41-43
35630 Ehringshausen
Nach Erhalt des Rezepts beantragen wir die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse. Denn das Therapiegerät ist ein Mietgerät, das wir Ihnen zur Verfügung stellen. Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse. Nach der Kostenfreigabe durch Ihre Krankenkasse senden wir Ihnen das Therapiegerät innerhalb weniger Tage per DHL zu, so dass Sie Ihre Therapie beginnen können.
Ihre Krankenkasse gibt auch die genaue Mietperiode für das Therapiegerät vor, die – je nach Kasse – unterschiedlich lang sein kann. Eine weitere Mietperiode über das erste Rezept hinaus ist mit Folgerezepten möglich, die Ihnen Ihre Fach- oder Hausarztpraxis ausstellen kann und Ihre Krankenkasse erneut genehmigen muss.
Etwa drei Wochen vor Ablauf der Mietperiode informieren wir Sie mit einem Schreiben, dass Sie für eine Fortsetzung der Therapie und für eine weitere Mietperiode ein Folgerezept benötigen. Wenn Sie die Therapie beenden möchten, können Sie das Gerät an uns zurückschicken.