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Finnland
Oberster Gerichtshof verhängt Geldstrafe gegen queerfeindliche Ex-Innenministerin
Zwei Mal ist die finnische Christdemokratin Päivi Räsänen wegen Tiraden gegen Homosexuelle freigesprochen worden. Das finnische Höchstgericht sah die Sache allerdings anders – und verurteilte die evangelische Christin zu einer Geldstrafe.
Päivi Räsänen während des Verfahrens vor dem obersten Gerichtshof in Helsinki (Bild: IMAGO / Lehtikuva)
- Heute, 12:24h 3 Min.
Der oberste Gerichtshof Finnlands hat die finnische Parlamentsabgeordnete und frühere Innenministerin Päivi Räsänen am Donnerstag wegen Anstiftung zum Hass gegen Homosexuelle zu einer Geldstrafe in Höhe 20 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt, insgesamt also 1.800 Euro. Grund war laut YLE1 ein von der 66-jährigen Christdemokratin verfasstes Pamphlet mit dem Titel: "Mann und Frau – Er hat sie erschaffen. Homosexuelle Beziehungen fordern das christliche Konzept der Menschlichkeit heraus." Bestraft wird, dass Räsänen das erstmals 2007 veröffentlichte Pamphlet 2019 auf Facebook und 2020 auf ihrer Website wieder veröffentlichte. Die Entscheidung fiel knapp aus mit drei zu zwei Richterstimmen.
Der evangelische Bischof Juhana Pohjola wurde ebenfalls zu 20 Tagessätzen verurteilt, weil die konservative Organisation "Finnische Luther-Stiftung", die er anführt, das Pamphlet ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe. Die Stiftung muss zudem eine Unternehmensgeldbuße in Höhe von 5.000 Euro bezahlen.
Anlass für die Ermittlungen war ein Radiointerview Räsänens aus dem Jahr 2019, in dem die Politikerin davon gesprochen hatte, dass Homosexualität – wenn sie angeboren sei – eine genetische Degeneration sein könne. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage und warf der Politikerin vor, in mehreren Texten, etwa auf Twitter, zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt zu haben. Insgesamt forderte die Anklage eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen gegen Räsänen und 60 Tagessätzen gegen Pohjola. In erster Instanz2 waren die Angeklagten im März 2022 freigesprochen worden, ebenso im Berufungsverfahren3 im November 2023. Das Höchstgericht verurteilte die beiden Angeklagten nun ausschließlich wegen der Wiederveröffentlichung des Pamphlets.
Räsänen betrachtet Homosexuelle pauschal als krank
In ihrem Text hat Räsänen unter anderem erklärt, wissenschaftliche Belege zeigten unwiderlegbar, dass Homosexualität eine Störung der psychosexuellen Entwicklung sei. Homosexuelle könnten jedoch mit einer "Behandlung" ein "normales heterosexuelles Leben" führen. Sie habe bestritten, dass Homosexualität eine natürliche und gesunde Variation der Sexualität ist, so der Gerichtshof. Daraus habe Räsänen abgeleitet, dass Homosexuelle weniger wert seien als Heterosexuelle und damit eine Minderheit aufgrund deren sexueller Identität beleidigt.
Räsänen erklärte sich in einer ersten Reaktion zu einem Justizopfer. Sie sei enttäuscht, "dass das Gericht mein grundlegendes Menschenrecht auf Meinungsfreiheit nicht anerkannt hat". Die Christin hatte zuvor immer wieder betont, dass sie sich auf die Bibel berufe und deren Positionen wahrheitsgemäß wiedergebe. In seiner Entscheidung betonte das Höchstgericht jedoch, dass nicht ihre religiösen Ansichten bestraft werden würden, sondern dass ihre gesellschaftspolitischen und medizinischen Meinungen nicht durch Religionsfreiheit geschützt seien. So habe die studierte Medizinerin in dem Pamphlet betont, dass sie auch als Ärztin spreche.
Der Fall hat auch international Aufmerksamkeit erregt, auch weil Räsänen von der amerikanischen Organisation Alliance Defending Freedom (ADF) unterstützt wurde, die vor allem in den USA mit Musterprozessen die angeblich gefährdete "Religionsfreiheit" als Waffe gegen Homosexuelle nutzt. ADF-Chefin Kristen Waggoner behauptete, das finnische Urteil habe eine "abschreckende Wirkung" auf die öffentliche Debatte: "Die Bestrafung friedlicher Meinungsäußerung, insbesondere wenn sie auf tief verwurzelten religiösen Überzeugungen beruht, untergräbt das Fundament freier Gesellschaften", so Waggoner.
Die Behauptung Räsänens, dass Homosexuelle "geheilt" werden können, wird übrigens nicht von medizinischen Fachorganisationen geteilt. Der Weltärztebund betonte etwa mehrfach, dass diese "Therapien" nicht nur unwirksam seien, sondern "zu Angstzuständen, Depression, einem geringen Selbstwertgefühl, Drogenmissbrauch, Problemen mit Intimität und Suizid führen" könnten (queer.de berichtete4). (dk)
Links
- https://yle.fi/a/74-20217361
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=41596
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=47563
- https://www.queer.de/detail.php?article_id=47291













