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Ehe für alle

Wegweisendes Urteil für queere Paare in Polen

Polen muss im EU-Ausland geschlossene Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren anerkennen, entschied am Freitag das Oberste Verwaltungsgericht in Warschau. Es folgt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs.


Symbolbild (Bild: jscalf01 / unsplash1)

  • 20. März 2026, 16:27h 2 Min.

Die Justiz im katholisch geprägten Polen hat eine wegweisende Entscheidung zu gleich­geschlechtlichen Ehen getroffen: Laut dem Obersten Verwaltungsgericht in Warschau muss eine Ehe zwischen homo­sexuellen Männern oder Frauen in Polen anerkannt werden, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat geschlossen wurde. Die am Freitag ergangene Grundsatzentscheidung folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November (queer.de berichtete2). Im Vorfeld war unklar gewesen, inwieweit Polen der Vorgabe folgen würde.

Im konkreten Fall ging es um zwei schwule Männer, die 2018 in Berlin geheiratet hatten. Als sie nach Polen zurückkehrten, verweigerten die Behörden unter Verweis auf die polnische Verfassung die Anerkennung ihrer Ehe.

Die Verfassung Polens definiert die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau. Sie verbiete jedoch nicht die Anerkennung von Ehen, die in anderen EU-Staaten geschlossen wurden, befand nun Richter Leszek Kirnaszek. Die EU-Vorgaben garantierten das Recht auf Freizügigkeit und untersagten "Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung", führte er aus.

Applaus im Gerichtssaal

Der EuGH hatte im November entschieden, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe, die in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten geschlossen wird, in jedem anderen anderen Mitgliedstaat anerkannt werden muss. In der Vergangenheit lag Polen wiederholt mit Brüssel in LGBTI-Fragen über Kreuz.

Die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts wurde von Anwesenden im Gerichtssaal mit Applaus aufgenommen. Dort hatten sich Aktivist*innen und mehrere queere Paare versammelt. "Heute begehen wir einen Feiertag der Menschenrechte, eine unglaubliche, sehr notwendige Entscheidung", sagte Pawel Knut, einer der Anwälte des Paares.

In Polen gibt es nicht einmal eingetragene Partnerschaften

Den Anwälten zufolge ist jedoch unklar, ob sich die Gerichtsentscheidung auf alle im EU-Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen bezieht oder nur auf solche, bei denen die Ehepartner längere Zeit in einem anderen EU-Staat gelebt haben.

Nichtregierungsorganisationen schätzen, dass bis zu 40.000 polnische Staatsbürger im Ausland gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen haben. Polen ist eines der letzten Länder in Europa, in denen es bislang keine gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften gibt. Ähnlich ist die Lage in Bulgarien, Rumänien und der Slowakei. (cw/AFP)

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