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Arno und Léo völlig aufgelöst

Wegen eines Kusses? Schwules Paar aus Schwarzwald-Badeparadies geworfen

Arno und Léo aus Paris wollten sich in einer Therme im Schwarzwald mal so richtig entspannen. Nun berichten sie unter Tränen, dass sie wegen ihrer sexuellen Orientierung rausgeschmissen worden seien.


Arno (re.) und Léo werden wohl nicht so schnell wieder in den Schwarzwald zurückkehren (Bild: TikTok)

Müssen schwule Männern in deutschen Touri-Hotspots noch immer ihre sexuelle Orientierung verstecken? Die beiden schwulen Influencer Arno und Léo aus Paris berichten jetzt zumindest, sie seien aus dem Badeparadies Schwarzwald in Titisee-Neustadt geworfen worden, nachdem sie sich im Wasser geküsst hätten.

Nach Darstellung des Paares habe eine Mitarbeiterin sie aufgefordert, das Becken zu verlassen. Als sie nach dem Grund gefragt hätten, sei ihnen erklärt worden, intime Zuneigung sei im Bad nicht erlaubt. Die beiden betonen jedoch, es habe sich lediglich um einen kurzen Kuss gehandelt – etwas, das bei heterosexuellen Paaren toleriert werde.

Die Männer, die ihre Reise im Schwarzwald dokumentierten, machten den Vorfall Anfang März auf Social Media öffentlich. In einem Video schildern sie sichtlich emotional, wie sie sich gedemütigt fühlten und schließlich das Bad verlassen mussten – obwohl sie den Eintrittspreis von rund 100 Euro zahlen mussten. In dem Video ist zu hören, dass eine Mitarbeiterin den beiden auf Englisch vorwirft, "too close" (zu nahe) nebeneinander gewesen zu sein. Am Ende des Videos ist Léo zu sehen, wie er mit seiner Mutter telefoniert und sagt: "So ist es, als Schwuler zu leben – ich durfte meinen Freund nicht einmal küssen, Mama."

@byarnoleo2

cest une honte ! @Badeparadies Schwarzwald #gay3

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Auf TikTok entschuldigten sich mehrere deutsche Nutzer*­innen bei dem Paar und empfahlen den beiden Männern, rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Nutzer schrieb: "In Deutschland ist Diskriminierung illegal; ihr wärt im Recht gewesen, die Polizei zu rufen. Es ist eine Schande, so etwas zu sehen. Es tut mir leid, dass ihr das durchmachen musstest." Nach dem Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetz dürfen Menschen beim Zugang zu Dienstleistungen nicht wegen ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden.

In sozialen Netzwerken löste der Fall eine breite Diskussion aus. Mehr als 5.700 Kommentare sind bereits unter dem Video veröffentlicht worden. Während viele Nutzer*­innen den Vorfall als Beispiel dafür sehen, dass gleich­geschlechtliche Zuneigung im öffentlichen Raum noch immer anders bewertet wird als heterosexuelle. Andere darauf, dass Thermen häufig Regeln gegen "zu intime" Gesten im Wasser haben.

Therme "prüft" den Vorfall

Der Betreiberfirma der Therme erklärte nach einer Anfrage von "20 Minuten"6 lediglich: "Wir prüfen die Angelegenheit sorgfältig. Das Badeparadies Schwarzwald ist ein Ort, an dem alle Menschen unabhängig von persönlichen Hintergründen willkommen sind." Die Hausordnung gelte für alle Gäste. "Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen, weshalb wir uns noch nicht äußern können."

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Facebook / badeparadiesschwarzwaldde7 | Heterosexuelle Zärtlichkeiten werden auf der Facebook-Seite des Bades sogar promotet – bei Schwulen gelten aber offenbar andere Regeln
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Für das Paar selbst bleibt der Eindruck jedoch klar: Der Rauswurf sei für sie ein Zeichen dafür, dass selbst ein kurzer Kuss zwischen zwei Männern im Jahr 2026 noch immer Anlass für Konflikte sein kann.

Inzwischen hat hat das Paar in einem Update erklärt, das Badeparadies habe sie kontaktiert und gebeten, ihre Seite der Geschichte zu erzählen: "Für uns nehmen sie es zu sehr auf die leichte Schulter. Aber gut, mehr wissen wir ja auch nicht", sagten sie. Die Influencer forderten das Bad auf, ihnen den Eintrittspreis zurückzuerstatten und sich öffentlich zu entschuldigen. (cw)

@byarnoleo2

voilà où on en est, et cétait important pour nous de vous le partager. #gay3

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Update 16.3., 3:15 Uhr: Paar hat laut Thermenchef gegen Hausordnung verstoßen

Thermen-Chef Jochen Brugger hat das französische Paar nun in der "Bild"-Zeitung10 beschuldigt, gegen dei Hausordnung verstoßen zu haben. Worin der Verstoß liegt, wollte er aber nicht sagen. Nur so viel: "Ein Kuss war nicht ausschlaggebend für den Hausverweis. [...] Er erfolgte aufgrund mehrfacher Verstöße gegen die allgemeingültige Haus- und Badeordnung und steht in keinem Zusammenhang mit den persönlichen Hintergründen der beteiligten Personen."

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