BORIS-D ist ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Bundesländer. Projektziel ist es, Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
für Grundstückswerte länderübergreifend einheitlich, webbasiert und leicht zugänglich für die breite Öffentlichkeit bereitzustellen.
Die Anwendung wird zusätzlich zu den amtlichen Auskunftsportalen der Bundesländer betrieben und liefert erste allgemeine Informationen über den Grundstücksmarkt.
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Aktuelle Bodenrichtwerte stehen für Deutschland zur Verfügung.
Der WMS-Dienst zur Nutzung von Bodenrichtwerten außerhalb von BORIS-D wurde nun an das neue Datenmodell BRM 3.0.1 angepasst. Beachten Sie Änderungen von Attributnamen und auch bei den Wertigkeiten. Angeboten wird der WMS über folgende URL https://www.wms.nrw.de/boris/wms_de_bodenrichtwerte?.
Bodenrichtwerte im neuen Datenmodell – neue Version BORIS-D
Aufgrund der Umstellung auf ein neues Datenmodell (BRM 3.0.1) bei den Bodenrichtwerten wurde eine Anpassung von BORIS-D erforderlich. Die neue Version von BORIS-D wurde am 25. August 2025 frei geschaltet. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Länder Bodenrichtwerte im neuen Datenmodell zur Verfügung stellen konnten. Bitte informieren Sie sich in diesen Fällen über den aktuellen Bodenrichtwert in dem jeweiligen Landesportal: www.bodenrichtwerte-boris.de/boris-d/kontakt.html.
Änderungen bei den BORIS-D Apps
Die BORIS-D Apps werden am 28. Februar 2025 aus dem Google Play Store und dem Apple App Store entfernt. Ein neuer Download wird dann nicht mehr möglich sein. Bestehende Nutzer können die App vorerst weiterhin verwenden, jedoch wird empfohlen, diese manuell zu deinstallieren. Bitte nutzen Sie zukünftig die Webseite von BORIS-D über die URL www.bodenrichtwerte-boris.de.
Dienstangebot für Bodenrichtwerte als WMS-Dienst
Die Bodenrichtwerte aus BORIS-D werden nun auch als WMS-Dienst mit dem gleichen Informationsgehalt wie in BORIS-D angeboten. Dabei sind die Bodenrichtwerte für die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern auf Grund rechtlicher Rahmenbedingungen bis auf Weiteres noch nicht im Dienst enthalten. Angeboten wird der WMS über folgende URL https://www.wms.nrw.de/boris/wms_de_bodenrichtwerte?.
Grundsteuer
Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte und weitere Daten der Gutachterausschüsse bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!
HINWEIS: Die Bundesländer halten teilweise für ihre jeweiligen Grundsteuermodelle eigens dafür vorgesehene Portale als Hilfestellung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen bereit, die wir Ihnen in dieser Übersicht zusammengestellt haben. Die in BORIS-D abrufbaren Bodenrichtwertinformationen sind je nach Landesrecht nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden!
AGB
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Nutzungsbedingungen
Jede Art von Material, das über das Portal BORIS-D zugänglich ist, darf nur mit den Funktionalitäten
abgerufen werden, die über das Portal selbst zur Verfügung gestellt werden. Der Einsatz anderer
Mittel oder Verfahren ist untersagt und kann als unbefugter Zugang zu Computer- und Informationssystemen
verfolgt werden.
Für BORIS-D gilt die Lizenz "Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0"
(dl-de/by-2-0). Der Lizenztext kann unter www.govdata.de/dl-de/by-2-0
eingesehen werden.
Für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Sachsen gilt folgendes zu beachten:
Eine Nutzung in Form von Umarbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Weitergabe, Veröffentlichung, Präsentation im Internet oder auf sonstige Weise, ist nur mit schriftlicher Einwilligung des zuständigen Gutachterausschusses zulässig.
Die Nichtbeachtung dieser Nutzungsbedingungen wird nach dem Urheberrechtsgesetz verfolgt.