Einige Menschen stehen an der Zufahrt zur JVA Chemnitz
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Chemnitz Fahndung nach Rechtsextremistin Liebich: Staatsanwaltschaft ahnte Flucht

01. September 2025, 13:37 Uhr

Eigentlich sollte die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich am Freitag in Chemnitz ihre Haft im Frauengefängnis antreten. Doch Liebich ist nicht aufgetaucht. Dafür gab es offenbar schon vorab Anzeichen.

Die Staatsanwaltschaft in Halle hat Hinweise darauf gehabt, dass die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich die Haft nicht antritt. "Wir haben erkannt, dass es zweifelhaft ist, dass Liebich sich stellen wird", sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota. Deshalb seien schon vor Ende der Frist zum Haft-Antritt "operative Maßnahmen" eingeleitet worden – jedoch ohne Erfolg.

Cernota machte keine Angaben dazu, wie konkret vorgegangen wurde. Liebich hätte die Haft bis vergangenen Freitag, um 18 Uhr antreten sollen, erschien aber nicht. Weil die Staatsanwaltschaft daran zweifelte, sei ein sogenannter bedingter Vollstreckungshaftbefehl erlassen worden. Dieser erlaube es, schon vor Ladungs-Ende "aufklärend tätig zu werden", erklärte Cernota. Liebich sollte die Haft im Frauengefängnis in Chemnitz antreten.

Seit Freitagabend wird nach Liebich gefahndet. Nach Angaben der Polizei ist sie weiter flüchtig. Deswegen würden Hinweise zu Liebichs Aufenthaltsort gesammelt. "Wir schauen uns beispielsweise die Social-Media-Kanäle an", sagte ein Sprecher der Polizeiinspektion in Halle. Auch Hinweise aus der Bevölkerung würden in die Suche nach der flüchtigen Rechtsextremistin einbezogen.

Rechtsextremisten demonstrieren für Liebich

In Erwartung von Liebich hatte es am Freitag vor der Justizvollzugsanstalt Chemnitz eine Demonstration gegeben. Daran beteiligten sich nach Polizeiangaben rund 60 Personen, darunter Demonstranten der rechtsextremen Partei "Freie Sachsen".

Aus einer von Versammlungs-Teilnehmern abgespielten Sprachnachricht gehe hervor, dass Liebich "sich unpässlich fühlt und in ein Drittland abgesetzt hat", sagte ein Polizeisprecher. Auf ihrem Profil im Sozialen Netzwerk "X" behauptet Liebich in verschiedenen Posts, dass sie sich in Russland aufhalte.

Liebich hatte ihre Anhänger in der vergangenen Woche auf der Plattform X (früher Twitter) über den anstehenden Haft-Antritt informiert. Dort bat die nach eigenen Angaben Verschuldete ihre Anhänger auch um Geld für die Telefongebühren im Gefängnis. Der Staatsanwaltschaft Halle zufolge waren die Nähe zu Liebichs Wohnort in Sachsen und das eingetragene Geschlecht ausschlaggebend für die Frauen-JVA.

Polizeifahrzeuge stehen an der Zufahrt zur Justizvollzugsanstalt Chemnitz
Am Frauengefängnis Chemnitz demonstrierten am Freitagabend Anhänger der Rechtsextremistin Marla Liebich. Polizeifahrzeuge bezogen am Eingang Stellung. Bildrechte: picture alliance/dpa/Hendrik Schmidt

Neues Selbstbestimmungsgesetz genutzt

Liebich hatte zuvor das von der Ampelregierung in Berlin beschlossene Selbstbestimmungsrecht genutzt, um ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Dabei hatte sie zuvor Transpersonen beschimpft. Kritiker sprachen von einem Missbrauch des Gesetzes. Ein Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Queeres Netzwerk Sachsen sagte MDR SACHSEN aber, man wolle das Geschlecht von Einzelpersonen nicht hinterfragen.

Mit Berufung und Revision gescheitert

Liebich war im Juli 2023, damals noch als Mann, vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Verurteite hatte auf einer rechten Demo in Halle unter anderem indirekt Migranten mit Gewalt gedroht. Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt beobachtete Liebich als Rechtsextremisten. Die von Liebich angestrengte Berufung und eine Revision wurden abgewiesen. Daraufhin kündigte Liebich ein Gnadengesuch an.

Liebich ist eine bekannte rechtsextreme Aktivistin. Sie ist bereits einschlägig vorbestraft, wurde zuvor aber lediglich zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt. Unter anderem wurde gegen Liebich im Jahr 2022 wegen Volksverhetzung und Verleumdung der Grünenpolitikerin, Renate Künast und des früheren SPD-Chefs Martin Schulz eine Bewährungsstrafe verhängt und gemeinnützige Arbeit angeordnet.

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